FDP, FraktionenFamiliennachzug

Für sachliche Kriterien und eine echte Härtefallregelung

Die Freien Demokraten wollen eine differenzierte Regelung beim FamiliennachzugDie Freien Demokraten wollen eine differenzierte Regelung beim Familiennachzug
29.01.2018

In einer Anhörung des Innenausschusses zum Familiennachzug haben die eingeladenen Sachverständigen erhebliche Bedenken zu den Forderungen der linken und grünen Fraktionen gemeldet. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sieht den nuancierten Entwurf der Freien Demokraten bestätigt. Auch für die Sachverständigen sei klar, "dass wir sachliche Kriterien brauchen, nach denen wir entscheiden, wer wann seine Familie nachholen darf", betont er. Die FDP-Fraktion wirbt zwar für die Aussetzung des Familiennachzugs um weitere zwei Jahre, allerdings mit einer humaneren Härtefallregelung, die der Komplexität der Einzelfälle gerecht wird.

"Die Sachverständigen haben den Ansatz der FDP-Fraktion voll bestätigt. Auch der Vertreter des Deutschen Städtetags hat den Entwurf ausdrücklich unterstützt", erläutert Thomae. Die Anhörung habe gezeigt, dass die FDP-Fraktion mit einem differenzierten Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sei – anders als Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen. "Die von Union und SPD geplante starre Kontingentierung trägt dem individuellen Schicksal der Betroffenen auf jeden Fall nicht Rechnung", kritisiert Thomae. Für ihn ist klar: Für Härtefälle dürfe es keine Obergrenze geben. "Die Sachverständigen bestätigten zudem, dass wir wirksamere Härtefallklauseln benötigen, die insbesondere das Kindeswohl berücksichtigen", fügt er hinzu.

Nötig sei eine Balance zwischen Möglichkeit und Menschlichkeit. "Auch die Idee der FDP-Fraktion, die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Schutzberechtigten und deren Integrationsleistungen zu berücksichtigen, sind auf positive Resonanz gestoßen", erläutert Thomae. "Insofern nimmt der Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten bereits vorweg, wie eine künftige endgültige Gesetzesregelung aussehen sollte. Union und SPD müssen nur zustimmen."

Hintergrund

In der Anhörungen wurde unter anderem davor gewarnt, dass eine weitere erhebliche Zuwanderungswelle die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Gesellschaft überlasten könnte. Auch war die internationale Rechtslage bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen Gegenstand der Diskussion. Die Sachverständigen betonten, dass in diesen Fällen ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug sich weder aus dem Völkerrecht noch aus der UN-Charta oder dem deutschen Grundgesetz ableiten lässt. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht jedoch die Familienzusammenführung vor. Deshalb gehe es um eine Abwägung; eine echte Härtefallregelung könnte hier eine Lösung sein. (ch)

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