FDPFreihandelsabkommen

Freihandel schließt Verbraucherschutz nicht aus

Alexander Graf Lambsdorff
07.05.2014

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA wird vielfach mit Skepsis betrachtet. FDP-Spitzenkandidat Alexander Graf Lambsdorff stellte klar, dass Verbraucherschutz Priorität habe. „Wir werden im Parlament dafür sorgen, dass die Verbraucherschutzstandards nicht abgesenkt werden.“ Sollte es dazu kommen, werde die FDP dem Abkommen nicht zustimmen, kündigte Lambsdorff an.

Das Freihandelsabkommen (TTIP) biete den Unternehmern und Verbrauchern sowohl in den USA als auch in Europa große Chancen, betonte der Liberale. „Unsere Unternehmen haben bessere Chancen auf einem großen Markt, und wir als Verbraucher bekommen mehr Auswahl, bessere Produkte zu günstigeren Preisen.“ Wenn die beiden größten Wirtschaftsräume der Welt ihre Zollsätze absenkten, Bürokratie verringerten und den Marktzugang insbesondere für Mittelständler verbesserten, dann ginge es in erster Linie darum, enorme Potenziale zu heben.

Gerade Südeuropa könne enorm von einem Freihandelsabkommen profitieren, erläuterte Lambsdorff. „Diese Länder sind traditionell sehr gut darin, hochwertige Lebensmittel zu produzieren, ob spanischer Schinken, italienisches Olivenöl oder französischer Wein. Wenn es nun gelingt, den amerikanischen Markt als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt für solche Produkte zu öffnen, schaffen wir neue Chancen in gerade den Ländern, die stark darin sind, diese Produkte herzustellen“, erläuterte der Liberale. Er führte aus: „So entstehen dort neue Arbeitsplätze.“

Deswegen kann der Liberale auch kein Verständnis für den Widerstand der linken Parteien gegen das Freihandelsabkommen aufbringen. „Wenn die linken Parteien wirklich etwas gegen die viel zu hohe Jugendarbeitslosigkeit tun wollen, sollten sie für das Freihandelsabkommen kämpfen und nicht dagegen.“

Keine Zustimmung zu aufgeweichtem Verbraucherschutz

Die Sorge vieler Verbraucher, dass eine Öffnung des Marktes Hormonfleisch, Gengemüse und mit Chlor behandeltes Hühnchen in deutsche Supermarktregale spülen werde, sei zwar verständlich, aber unbegründet, erklärte Lambsdorff. „Das Abkommen muss vom EU-Parlament gebilligt werden. Wenn EU-Verbraucherschutzstandards darin verwässert würden, wird es kein ‚Ja‘ geben.“

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