FDPEU-Politik

Fragen und Antworten zur Stabilisierung des Euros

GeldscheineGeldscheine
12.04.2013

Der Euro sichert den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Und damit das auch in Zukunft so bleibt, hat sich die FDP als oberstes Ziel die Stabilität des Euros gesetzt.

Die FDP ist Europapartei. Nur ein vereintes und starkes Europa bringt Deutschland im internationalen Wettbewerb ganz nach vorne. Die Zukunft der europäischen Staatengemeinschaft hängt entscheidend von der finanziellen Stabilität der Euro-Zone ab.

Rot-Grün hat 2004 die klaren Stabilitätskriterien verantwortungslos aufgeweicht. Die Folge erleben wir jetzt: die Staatsschuldenkrise Griechenlands. Wir wollen daher ein klares, ordnungspolitisches Wertefundament für Europa.

Welche Ziele verfolgt die FDP?

Die Stabilität des Euros ist das oberste Ziel. Wir haben derzeit keine Eurokrise, sondern eine Staatsschuldenkrise. Der Euro ist stabil. Die FDP tut alles dafür, dass das so bleibt. Wer den Euro und die Eurozone zukunftsfest machen will, muss an den Ursachen der Krise ansetzen. Der Weg zu einer Stabilisierung kann nur durch strikte Haushaltsdisziplin erreicht werden. Die FDP will eine neue Stabilitätskultur in Europa, die die marktwirtschaftliche Entwicklung der Euroländer besser überwacht, mit verbindlichen Regeln und einem automatischen Sanktionsmechanismus. Die Länder müssen aus eigener Kraft ihre Haushalte konsolidieren und wirtschaftliche Reformen einleiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum schaffen.

Die FDP will europäische Solidarität, aber nur gegen finanzpolitische Solidität. Um die Funktionsfähigkeit eines zahlungsunfähigen Euro-Mitgliedstaates wiederherzustellen, darf auch eine geordnete Insolvenz nicht ausgeschlossen werden. Nur so kann die Stabilität in der Euro-Zone gesichert werden. Die Einführung von Euro-Bonds und die Vergemeinschaftung der Schulden sind der falsche Weg zur Stabilisierung der Eurozone. Denn Eurobonds führen zu einer Haftung der soliden Länder für die Schulden auch der unsolide wirtschaftenden Staaten. Dadurch würden die Anreize zum soliden Haushalten unterlaufen. Auch das Bundesverfassungsge-richt hat in seinem Urteil diese Auffassung geteilt und damit die klare ordnungspolitische Linie der FDP bestätigt.

Was ist die EFSF?

Die EFSF (Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“) ist Teil des Euro-Rettungsschirms. Er ist 2010 geschaffen worden, um mit Krediten von bis zu 440 Mrd. Euro eine drohende Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden, die die Währungsstabilität der Eurozone als ganzes gefährdet hätte. Die EFSF ist bis Juni 2013 befristet. Die EFSF soll zum einen Spekulationen auf eine Zahlungsunfähigkeit von verschuldeten Staaten stoppen. Zum anderen soll die Zweckgesellschaft den betroffenen Staaten eine Möglichkeit der Refinanzierung ihres Staatshaushalts ermöglichen, mit niedrigeren Zinsen als an den Kapitalmärkten (aber auch deutlich höheren Zinsen als beispielsweise Deutschland zahlen muss). Die EFSF gibt an die von Refinanzierungsschwierigkeiten betroffenen Mitgliedstaaten Kredite aus und refinanziert sich selbst am Kapitalmarkt. Hierfür begibt die EFSF Anleihen. Zur Absicherung der Refinanzierung am Kapitalmarkt erhält die EFSF Garantien von den Euro-Mitgliedstaaten. Die Gewährung der Finanzhilfen ist an strenge Auflagen gebunden.

Im März 2011 haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone vereinbart, bis zum Auslaufen der EFSF 2013 die vereinbarte maximale Darlehenskapazität von 440 Mrd. Euro in vollem Umfang bereitzustellen. Dazu erhöhen die Euro-Länder ihre Garantien für Kredite insgesamt auf 780 Mrd. Euro. Deutschland erhöht damit seinen Garantierahmen auf 211 Mrd. Euro. Künftig soll es der EFSF auch möglich sein, neben dem Instrument der Kreditvergabe auch das Instrument der Ankäufe von Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Primärmarkt zu nutzen. Darüber hinaus kann die EFSF auch vorsorgliche Maßnahmen treffen, wie z.B. die Bereitstellung einer vorsorglichen Kreditlinie oder bei außergewöhnlichen Umständen unter sehr strengen Voraussetzungen und nur bei Gefahren für die Stabilität der gesamten Euro-Zone der Ankauf von Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt.

In der laufenden Parlamentsberatung setzt sich die FDP für eine konsequente Parlamentsbeteiligung ein, so dass die EFSF nur nach Zustimmung des Deutschen Bundestages tätig werden darf.

Was ist der ESM?

Der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) löst die EFSF ab 2013 ab. Der Europäische Rat hat sich auf die Einrichtung eines permanenten Krisenmecha-nismus verständigt, um die finanzielle Stabilität der Euro-Zone als ganzes sicherzustellen. Im Rahmen des ESM wird auch die Möglichkeit eingeführt, eine Schuldenrestrukturierung durchzusetzen.

Was bedeutet „geordnetes Resolvenzverfahren“

Eine Insolvenz erfordert ein geordnetes Verfahren, das zu einem Interessenausgleich führt, wirtschaftliche Schäden minimiert und eine Basis für eine gesunde zukünftige Entwicklung schafft. Auch Staaten können in die Lage kommen, mit ihren Gläubigern über eine Reduzierung ihrer Schuldenlast verhandeln zu müssen, um wieder eine langfristig tragfähige Verschuldung zu erzielen. Damit diese Verhandlungen geordnet ablaufen können und mit den Eigenanstrengungen des Schuldenstaates zur Stärkung der Wirtschaftskraft und den Überbrückungshilfen koordiniert werden, bedarf es eines Ordnungsrahmens. Es müssen institutionelle Vorkehrungen getroffen werden, damit die Interessen aller Seiten rasch auf einen Nenner gebracht werden können. Für diese Beteiligung bedarf es eines weiter konkretisierten Rahmens.

Im Vertragsentwurf über den ESM ist vorgesehen, die privaten Gläubiger bei einer Staatsinsolvenz zu beteiligen. Eine geordnete Insolvenz ist der sicherste Weg, um einen Ausschluss eines Mitgliedstaats aus der Eurozone zu verhindern. Mit einer geordneten Insolvenz soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betroffenen Staates wiederhergestellt und unkontrollierte Verwerfungen v. a. an den Finanzmärkten verhindert werden. Das Resolvenzverfahren sollte von einem unabhängigen Gremium durchgeführt werden, etwa von einem fortentwickelten Stabilisierungsmechanismus (ESM), der dann vergleichbar mit dem IWF handeln würde. Wichtige Elemente sind objektive Regeln für die Feststellung der Schuldentragfähigkeit, eine klare Gesundungsperspektive für die betroffene Volkswirtschaft durch das Sanierungsprogramm und beispielsweise automatische Laufzeitverlängerung von Staatsschulden.

Wird ein Staateninsolvenzverfahren nur von der FDP diskutiert?

Nein. Der Deutsche Bundestag hat bereits wiederholt die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für neue Instrumente für überschuldete Staaten zum Aufbau eines Restrukturierungs- und Insolvenzsystems einzusetzen. Auch Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) hat sich schon im Mai 2010 für die Möglichkeit einer geordneten Insolvenz ausgesprochen. Zur gleichen Zeit forderte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) Änderungen am EU-Vertragswerk mit dem Ziel, geordnete Insolvenzen von Staaten unter Beteiligung der Gläubiger zu ermöglichen. Im Mai 2010 forderte die SPD-Bundestagsfraktion die Entwicklung eines Nothilfeplans, der insbesondere wirksame Instrumente enthalten muss, um überschuldete Staaten einem geordneten und raschen Restrukturierungsverfahren zuzuführen. In einem Interview im September 2010 sagte der ehemalige Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD), Griechenland werde ohne eine Umstrukturierung seiner Kredite nicht wieder auf die Beine kommen.

Wieso werden verschuldete Länder nicht aus der Euro-Zone ausgeschlossen?

Der Ausschluss von Mitgliedstaaten aus der Euro-Zone ist rechtlich nicht möglich. Die Möglichkeit eines Ausschlusses von Mitgliedstaten würde zudem zu Turbulenzen auf den Finanzmärkten führen. Jedes verschuldete Land wäre der Gefahr ausgesetzt zum Gegenstand von Spekulationen über einen Ausschluss zu werden. Darüber hinaus wäre auch die Rückkehr zu nationalen Währungen keine Lösung. Im Gegenteil: Der Euro war in der Wirtschaftskrise ein Stabilitätsanker.

Social Media Button