StiftungFluggastdaten-Entscheidung des EuGH

Fluggastdatengesetz muss nachgebessert werden

Sabine Leutheusser-Schnarrenbergerüber Auswirkungen der EuGH-Entscheidungen zum kanadischen Abkommen
03.08.2017

"Bruchlandung mit Terrorangst" schrieb Zeit-Online, als der Europäische Gerichtshof das europäisch-kanadische Abkommen zur Speicherung von Fluggastdaten kippte. Und jetzt? Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mitglied des Vorstandes der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, erläutert auf freiheit.org, was konkret der EuGH entschieden und welche Auswirkungen die Entscheidung hat. Sie glaubt: "Hier könnte sich rächen, dass der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie mit dem Fluggastdatengesetz vorschnell umgesetzt und dabei sogar ausgeweitet hat."

Denn die Entscheidung betrifft auch die EU-Richtlinie 2016/681 "über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität." Auch das Fluggastdatengesetz müsse den vom EuGH konturierten Vorgaben der EU-Grundrechtecharta entsprechen. "Was sonst droht, lässt sich am Schicksal der Vorratsdatenspeicherung beobachten." Die Bundesdatenschutzbeauftragte habe Änderungebedarf bereits angemahnt und damit den Gesetzgeber nach der Bundestagswahl in die Pflicht genommen.

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