22.04.2013Fluggäste können sich künftig auch bei einer Schlichtungsstelle beschweren. Der Bundestag hat am 21. März ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr abgesegnet. Es biete eine hervorragende Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung in Streitfällen, erklärte die FDP-Expertin für Fahrgastrechte, Judith Skudelny, bei einer Anhörung im Februar. Die Regelung entlaste die Gerichte und vereine Verbraucherschutz mit Bürokratieabbau, so Skudelny.
Die Teilnahme an einer behördlichen Schlichtung soll freiwillig bleiben, indem privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anerkannt werden. Luftfahrtunternehmen und Reisende behalten die Möglichkeit, ein ziviles Gericht einzuschalten. Zuvor lehnten die großen Airlines eine Beteiligung an der bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ab. Als erste beteiligt sich Europas größter Billigflieger Ryanair. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich über die Entscheidung erfreut: „Das ist ein gutes Zeichen für alle anderen Airlines“, so die Liberale.
Die Verbände der deutschen und hier aktiven ausländischen Luftfahrtunternehmen haben dem Ministerium schon signalisiert, an einer freiwilligen Stelle mitwirken zu wollen. Leutheusser-Schnarrenberger lobte dieses Modell: „Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz des Schlichtungsergebnisses und ist daher ein Erfolgsgarant“, erklärte die Justizministerin. Für Fluggesellschaften, die sich nicht daran beteiligen wollen, wird das Bundesamt für Justiz künftig zum Schlichter. In solchen Fällen bezahlen die Fluggesellschaften eine Gebühr von 290 Euro pro behördliches Schlichtungsverfahren.
Einzelheiten der Neuregelung
Das Gesetz soll ab dem 1. November für Ansprüche von Fluggästen gelten. Kunden müssen sich nach wie vor erst direkt an die Airline wenden. Der Zeitraum zwischen der Einreichung des Anspruchs und der Anrufung der Schlichtungsstelle wurde auf zwei Monate gesetzt. Ansprüche von 10 bis 5000 Euro werden von der Stelle angenommen. Die Regelung gilt nicht, wenn die Firma das Ticket für eine Geschäftsreise gebucht hat. Pauschalurlauber dürfen nur bei der Schlichtungsstelle klagen, wenn sie Geld von ihrer Airline zurückwollen und nicht vom Reiseveranstalter.
Die Gesetzespläne zielen auf eine privatrechtlich organisierte Stelle ab, die von der Branche selbst finanziert wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,2 Millionen Euro jährlich. Dass die Ticketpreise davon steigen sei nicht zu befürchten, erklärte das Justizministerium. Die Unternehmen sollen dadurch sonst anfallende Gerichtskosten sparen und die Kundenbeziehungen verbessern.
Fluggäste bekommen Schlichtungsstelle
Fluggäste können sich künftig auch bei einer Schlichtungsstelle beschweren. Der Bundestag hat am 21. März ein Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr abgesegnet. Es biete eine hervorragende Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung in Streitfällen, erklärte die FDP-Expertin für Fahrgastrechte, Judith Skudelny, bei einer Anhörung im Februar. Die Regelung entlaste die Gerichte und vereine Verbraucherschutz mit Bürokratieabbau, so Skudelny.
Die Teilnahme an einer behördlichen Schlichtung soll freiwillig bleiben, indem privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstellen anerkannt werden. Luftfahrtunternehmen und Reisende behalten die Möglichkeit, ein ziviles Gericht einzuschalten. Zuvor lehnten die großen Airlines eine Beteiligung an der bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) ab. Als erste beteiligt sich Europas größter Billigflieger Ryanair. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich über die Entscheidung erfreut: „Das ist ein gutes Zeichen für alle anderen Airlines“, so die Liberale.
Die Verbände der deutschen und hier aktiven ausländischen Luftfahrtunternehmen haben dem Ministerium schon signalisiert, an einer freiwilligen Stelle mitwirken zu wollen. Leutheusser-Schnarrenberger lobte dieses Modell: „Freiwilligkeit erhöht die Akzeptanz des Schlichtungsergebnisses und ist daher ein Erfolgsgarant“, erklärte die Justizministerin. Für Fluggesellschaften, die sich nicht daran beteiligen wollen, wird das Bundesamt für Justiz künftig zum Schlichter. In solchen Fällen bezahlen die Fluggesellschaften eine Gebühr von 290 Euro pro behördliches Schlichtungsverfahren.
Einzelheiten der Neuregelung
Das Gesetz soll ab dem 1. November für Ansprüche von Fluggästen gelten. Kunden müssen sich nach wie vor erst direkt an die Airline wenden. Der Zeitraum zwischen der Einreichung des Anspruchs und der Anrufung der Schlichtungsstelle wurde auf zwei Monate gesetzt. Ansprüche von 10 bis 5000 Euro werden von der Stelle angenommen. Die Regelung gilt nicht, wenn die Firma das Ticket für eine Geschäftsreise gebucht hat. Pauschalurlauber dürfen nur bei der Schlichtungsstelle klagen, wenn sie Geld von ihrer Airline zurückwollen und nicht vom Reiseveranstalter.
Die Gesetzespläne zielen auf eine privatrechtlich organisierte Stelle ab, die von der Branche selbst finanziert wird. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1,2 Millionen Euro jährlich. Dass die Ticketpreise davon steigen sei nicht zu befürchten, erklärte das Justizministerium. Die Unternehmen sollen dadurch sonst anfallende Gerichtskosten sparen und die Kundenbeziehungen verbessern.