FDPAsylpolitik

Flüchtlings-Taschengeld nicht eigenmächtig kürzen

Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-Zimmermann
06.08.2015

In einigen Kommunen wird das Taschengeld, das Flüchtlinge erhalten, mit den Kosten für Unterkunft und Essen verrechnet. FDP-Vize Marie-Agnes Strack-Zimmermann kritisiert dieses Vorgehen scharf: "Es ist befremdlich, dass einige Kommunen ihren Beitrag zu einer menschlichen Flüchtlingspolitik schmälern, indem sie die den Flüchtlingen zustehenden staatlichen Hilfsleistungen eigenmächtig kürzen."

Das Taschengeld, worauf Asylsuchende ein Recht haben, "lässt ihnen einen Rest Eigenständigkeit und Würde nach ihrer Flucht vor Krieg und Verfolgung", verdeutlichte die Freidemokratin. "Uns allen muss immer bewusst sein, dass die Flüchtlinge nicht selten ihre Familien und ein gesichertes wirtschaftliches Umfeld zurücklassen mussten", unterstrich die Kommunalpolitikerin. Für Strack-Zimmermann liegt auf der Hand, dass auch die viel diskutierten Sachgutscheine "keine geeignete Hilfe für einen selbstständigen Aufenthalt bei uns oder gar einen Neuanfang" seien.

Mittel zur Flüchtlingshilfe werden zweckentfremdet

Um dem Missstand der mangelnden finanziellen Ausstattung der Kommunen abzuhelfen, "müssen die zuständigen Vertreter Druck auf die Länder ausüben, die das Geld des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht an die Kommunen weiterleiten, sondern es für die Stopfung selbstverschuldeter Haushaltslöcher zweckentfremden", unterstrich Strack-Zimmermann. Sie monierte, dass die Länder die Kommunen in verantwortungsloser Weise im Regen stehen ließen und nähmen hierdurch Unmut vor Ort wissentlich in Kauf.

"Zudem fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder auf, endlich für mehr Erstaufnahmestellen zu sorgen, um die Frage des Verbleibs zügig klären zu können und den Flüchtlingen, die ein Anrecht auf ein Asyl haben, einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen", forderte die Freidemokratin.

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