09.07.2003FDP-FraktionForschungspolitik

FLACH: Kein Erfolg für ethische Sonderregelung

BERLIN. Zur Entscheidung der EU-Kommission über die Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen erklärte die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ulrike FLACH:

Die Entscheidung ist eine Niederlage für diejenigen, die der EU eine deutsche ethische Sonderregelung aufzwingen wollten. Entscheidend ist, dass weiterhin Forschung mit embryonalen Stammzellen möglich bleibt. Viele kranke Menschen warten dringend auf solche Forschungen. Wir begrüßen die Aussage von Forschungskommissar Busquin, die EU-Kommission könne und wolle den Einzelstaaten keine ethischen Regeln aufzwingen.
Die FDP bedauert allerdings, dass mit der Stichtagsregelung 27. Juni 2002 der Abstand der europäischen Forschungsmöglichkeiten zu den USA, Indien oder Israel weiter zunehmen wird. Aus unserer Sicht ist nun mindestens eine Anpassung des deutschen Stammzellgesetzes notwendig, das den 1.1.2002 als Stichtag festlegt.
Innerhalb Europas driften Großbritannien, Belgien und Schweden auf der einen, Deutschland und Österreich auf der anderen Seite weiter auseinander. Wir werden in die Situation kommen, dass Therapien gegen schwere Krankheiten mit Hilfe embryonaler Stammzellforschung im Ausland entwickelt werden. Ich bin gespannt, ob Maria Böhmer, Wolfgang Wodarg und andere dann aus ethischen Bedenken diese Therapien ablehnen werden.

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