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Festhalten an der Selbstanzeige ist richtig

Wolfgang KubickiDie Liberalen setzen sich für den Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige ein
28.03.2014

Die Länderfinanzminister haben beschlossen, an der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. FDP-Vize Wolfgang Kubicki begrüßte diese Entscheidung. „Die Selbstanzeige ist nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus der Art des Delikts gerechtfertigt“, erläuterte der Liberale. Auch die Erhöhung des Strafzuschlags befürwortete er. Die Verlängerung der Verjährungsfrist werde allerdings vermutlich keine Konsequenzen haben, so Kubickis Einschätzung.

Die Länderfinanzminister haben beschlossen, an der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. FDP-Vize Wolfgang Kubicki begrüßte diese Entscheidung. „Die Selbstanzeige ist nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus der Art des Delikts gerechtfertigt“, erläuterte der Liberale. Auch die Erhöhung des Strafzuschlags befürwortete er. Die Verlängerung der Verjährungsfrist werde allerdings vermutlich keine Konsequenzen haben, so Kubickis Einschätzung.

Es sei richtig, dass die Länderfinanzminister sich über Parteigrenzen hinweg darauf einigen konnten, an der strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP. Während Straftaten wie Betrug und Untreue einmalige Zustandsdelikte seien, sei Steuerhinterziehung in aller Regel ein Dauerdelikt, führte er aus. „Wer nicht das Geld in der Matratze oder unter dem Kopfkissen bunkert, dessen Geld generiert in der einen oder anderen Form Erträge, die dauerhaft besteuert werden müssen.“

Keine praktische Bedeutung für Verjährungsverlängerung

Die von den Finanzministern vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre werde in der Praxis kaum Auswirkungen haben, erläuterte der Steuerstrafrechtler. Es sei bereits heute gang und gäbe, die Verjährungsfrist auf 10 Jahre anzusetzen. Denn eine Selbstanzeige sei dem Gesetz nach nur wirksam, wenn sie vollumfänglich, rechtzeitig und inklusive aller noch nicht verjährten Zahlungen abgegeben werde. Die Steuersünder müssen für zehn Jahre Steuern nachzahlen, obwohl die Verjährungsfrist nur fünf Jahre beträgt. Durch die Angleichung der Verjährungsfristen sollen Tricksereien an dieser Stelle verhindert werden. „Die zehn Jahre sind dabei keineswegs willkürlich gegriffen“, sondern orientierten sich an der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht der Finanzämter.

„Eine von den Finanzministern vorgesehene Erhöhung beziehungsweise die Staffelung des sogenannten Strafzuschlages nach der Höhe der Hinterziehungssumme wäre kaum zu beanstanden“, so Kubicki. Er warnte allerdings vor einer Erhöhung der Zinsen, dies könnte sich als Bumerang erweisen, „da sie nicht nur bei Steuernachforderungen, sondern auch bei Steuererstattungen anfallen würde“. Darüber hinaus seien die Zinsen mit sechs Prozent pro Jahr im aktuellen Zinsumfeld schon vergleichsweise hoch.

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