30.04.2013Die Chefs der Fraktionen im sächsischen Landtag haben sich darauf geeinigt, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 1. Februar unterzeichnet und soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Holger Zastrow, FDP-Fraktionschef, erklärte: "Die FDP hat ihre Verhandlungsziele vollständig erreicht. Es gibt keinen politischen Kuhhandel."
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Zastrow, betonte: "Für die FDP geht ein finanzpolitischer Herzenswunsch in Erfüllung." Die Liberalen hätten sich bereits 2007 für ein Neuverschuldungsverbot eingesetzt, damals habe der Entwurf allerdings keine Mehrheit gefunden. "Umso mehr freut es mich, dass es nun zu einem Konsens aller demokratischen Oppositionsfraktionen gekommen ist." Sowohl das Zustandekommen, als auch die Ausgestaltung der Schuldenbremse seien einmalig, so Zastrow.
In den Verhandlungen konnten darüber hinaus gute Vorschläge aus den Oppositionsfraktionen in den Entwurf aufgenommen werden, beispielsweise der finanzielle Ausgleich bei Mehrbelastung von Kommunen oder die Verankerung des sozialen Ausgleichs bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. Neben der Schuldenbremse werde ein Generationenfonds für zukünftige Pensionslasten festgeschrieben, so der sächsische Liberale. "Es gibt keine sachfremden Verfassungsänderungen als politischen Kuhhandel." Notwendige Abweichungen vom grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot seien mit hohen parlamentarischen Hürden versehen worden, betonte Zastrow.
Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen haben sich auf eine Verankerung eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots in der Landesverfassung geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Nur bei Naturkatastrophen und vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen sowie übermäßigen Konjunktureinbrüchen sind Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot möglich.
FDP setzt sich durch: Schuldenbremse für Sachsen
Holger ZastrowDie Chefs der Fraktionen im sächsischen Landtag haben sich darauf geeinigt, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 1. Februar unterzeichnet und soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Holger Zastrow, FDP-Fraktionschef, erklärte: "Die FDP hat ihre Verhandlungsziele vollständig erreicht. Es gibt keinen politischen Kuhhandel."
Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Zastrow, betonte: "Für die FDP geht ein finanzpolitischer Herzenswunsch in Erfüllung." Die Liberalen hätten sich bereits 2007 für ein Neuverschuldungsverbot eingesetzt, damals habe der Entwurf allerdings keine Mehrheit gefunden. "Umso mehr freut es mich, dass es nun zu einem Konsens aller demokratischen Oppositionsfraktionen gekommen ist." Sowohl das Zustandekommen, als auch die Ausgestaltung der Schuldenbremse seien einmalig, so Zastrow.
In den Verhandlungen konnten darüber hinaus gute Vorschläge aus den Oppositionsfraktionen in den Entwurf aufgenommen werden, beispielsweise der finanzielle Ausgleich bei Mehrbelastung von Kommunen oder die Verankerung des sozialen Ausgleichs bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes. Neben der Schuldenbremse werde ein Generationenfonds für zukünftige Pensionslasten festgeschrieben, so der sächsische Liberale. "Es gibt keine sachfremden Verfassungsänderungen als politischen Kuhhandel." Notwendige Abweichungen vom grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot seien mit hohen parlamentarischen Hürden versehen worden, betonte Zastrow.
Hintergrund:
Die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen haben sich auf eine Verankerung eines grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots in der Landesverfassung geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Nur bei Naturkatastrophen und vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen sowie übermäßigen Konjunktureinbrüchen sind Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot möglich.