18.03.2014Am 18. April hat der Bundestag das E-Government Gesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz will die FDP-Fraktion für eine erreichbare und transparente elektronische Verwaltung sorgen, damit die Bürger sich effektiv am staatlichen Leben beteiligen können, erklärte der FDP-Netzexperte Manuel Höferlin. Bundesweit sollen bis Mitte 2014 viele Verwaltungsverfahren digital von zu Hause erledigt werden können.
Nach dem Planungsvereinheitlichungsgesetz und der Modernisierung des Verwaltungsgebührenrechts habe die Koalition mit dem E-Government Gesetz „einen weiteren zentralen Baustein“ der Verwaltungsmodernisierung geschafft, erklärte der netzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Höferlin. „Unser E-Government Gesetz ist eine Motornorm, mit der wir die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland vorantreiben wollen“, betonte der Liberale. Das Gesetz sei gut mit den Ländern umsetzbar. Er bedauerte, dass dieser längst überfällige Schritt nicht vorher gemacht wurde, beispielsweise unter der SPD-Koalition.
Der demografische Wandel in Deutschland habe E-Government zu einem wichtigen Bestandteil der Verwaltung gemacht, betonte Höferlin. Das Gesetz „soll jetzt eine sichere, rechtsverbindliche digitale Kommunikation zwischen Bundesbehörden und Bürgerinnen und Bürgern definieren“, so der FDP-Netzexperte. Zu den konkreten Verbesserungen gehören unter anderem neue Alternativen zu den alten Kommunikationsmethoden zwischen Bürgern und Behörden, die bislang über Post oder Fax erfolgen mussten und eine Unterschrift verlangten.
Das neue Gesetz schaffe nun einen adäquaten Ersatz für dieses Schriftformerfordernis, so Höferlin. Der bisherige Ersatz bestehe aus der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz und dementsprechend signierten digitalen Formularen. Da dieser Weg technische Hürden für viele Bürger darstelle, werde es künftig ein weiteres zentrales Verfahren geben: Die „De-Mail“. Damit sollen Bürger einfach und sicher mit Behörden kommunizieren können, führte der Liberale aus.
Außerdem habe die Bundesregierung mit der elektronischen Akte einen weiteren Baustein für die Modernisierung hingelegt, so Höferlin. „Elektronisch geführte Akten ermöglichen nicht nur effizientes Dokumentenmanagement, sie erleichtern es auch, Information mit Bürgern zu teilen“, sagte der Netzpolitiker. Er lobte die erfolgreiche Arbeit der aktuellen Legislaturperiode und forderte die Fortsetzung der christlich-liberalen Strategie zur Verwaltungsmodernisierung.
FDP modernisiert staatliche Verwaltung
Am 18. April hat der Bundestag das E-Government Gesetz verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz will die FDP-Fraktion für eine erreichbare und transparente elektronische Verwaltung sorgen, damit die Bürger sich effektiv am staatlichen Leben beteiligen können, erklärte der FDP-Netzexperte Manuel Höferlin. Bundesweit sollen bis Mitte 2014 viele Verwaltungsverfahren digital von zu Hause erledigt werden können.
Nach dem Planungsvereinheitlichungsgesetz und der Modernisierung des Verwaltungsgebührenrechts habe die Koalition mit dem E-Government Gesetz „einen weiteren zentralen Baustein“ der Verwaltungsmodernisierung geschafft, erklärte der netzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Höferlin. „Unser E-Government Gesetz ist eine Motornorm, mit der wir die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland vorantreiben wollen“, betonte der Liberale. Das Gesetz sei gut mit den Ländern umsetzbar. Er bedauerte, dass dieser längst überfällige Schritt nicht vorher gemacht wurde, beispielsweise unter der SPD-Koalition.
"De-Mail" eingeführt
Der demografische Wandel in Deutschland habe E-Government zu einem wichtigen Bestandteil der Verwaltung gemacht, betonte Höferlin. Das Gesetz „soll jetzt eine sichere, rechtsverbindliche digitale Kommunikation zwischen Bundesbehörden und Bürgerinnen und Bürgern definieren“, so der FDP-Netzexperte. Zu den konkreten Verbesserungen gehören unter anderem neue Alternativen zu den alten Kommunikationsmethoden zwischen Bürgern und Behörden, die bislang über Post oder Fax erfolgen mussten und eine Unterschrift verlangten.
Das neue Gesetz schaffe nun einen adäquaten Ersatz für dieses Schriftformerfordernis, so Höferlin. Der bisherige Ersatz bestehe aus der qualifizierten elektronischen Signatur gemäß dem Signaturgesetz und dementsprechend signierten digitalen Formularen. Da dieser Weg technische Hürden für viele Bürger darstelle, werde es künftig ein weiteres zentrales Verfahren geben: Die „De-Mail“. Damit sollen Bürger einfach und sicher mit Behörden kommunizieren können, führte der Liberale aus.
Elektronische Akten verbessern Datenmanagement
Außerdem habe die Bundesregierung mit der elektronischen Akte einen weiteren Baustein für die Modernisierung hingelegt, so Höferlin. „Elektronisch geführte Akten ermöglichen nicht nur effizientes Dokumentenmanagement, sie erleichtern es auch, Information mit Bürgern zu teilen“, sagte der Netzpolitiker. Er lobte die erfolgreiche Arbeit der aktuellen Legislaturperiode und forderte die Fortsetzung der christlich-liberalen Strategie zur Verwaltungsmodernisierung.
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