FDPFlüchtlings- und Einwanderungspolitik

FDP lehnt Änderung des Asylrechts ab

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki hält Aushöhlung des Grundrechts für inakzeptabel.
07.10.2015

Unionspolitiker wollen das Grundrecht auf politisches Asyl für Bürger aus Staaten grundsätzlich ausschließen, deren Anerkennungsquote bei höchstens ein bis zwei Prozent liegt. Die Freien Demokraten sind strikt dagegen. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer sagt: "Das Verfahren muss verändert werden, nicht das Grundrecht." FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält eine derartige Aushöhlung des Grundrechts für inakzeptabel.

Er sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören: "Der Plan, Herkunftsländer mit geringer Erfolgsaussicht beim Asylantrag grundsätzlich vom Asylverfahren auszuschließen, bedeutet den Einstieg in die faktische Abschaffung des Asylrechts." Wer schnelle Verfahren wolle, brauche dafür keine Grundgesetzänderung.

Asylrecht muss nicht geändert werden

Schon zuvor hatte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer im Interview unterstrichen, dass am Asylrecht nichts geändert werden müsse. Das Verfahren müsse verändert werden, nicht das Grundrecht. "Das macht mich sogar stolz. Vor gut siebzig Jahren war Deutschland noch das Land, aus dem Menschen geflohen sind. Und jetzt kommen Menschen zu uns und suchen Zuflucht. Wir haben doch einen enormen Ansehenswandel errungen. Wir sind jetzt diejenigen, bei denen man Sicherheit garantiert sieht", unterstrich Beer.

Hintergrund

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU und Innenexperte Thomas Strobl hat vorgeschlagen, das Grundrecht auf politisches Asyl für Bürger aus Staaten grundsätzlich auszuschließen. Damit würde der Bereich der „sicheren Herkunftsstaaten“ automatisch an die Anerkennungsquoten im deutschen Asylverfahren angepasst. „Das wäre eine gute Lösung für Deutschland und ein Modellfall für die Europäische Union“, sagte Strobl.

Abgestimmt werden soll über das gesamte Maßnahmenbündel zum unbürokratischeren Umgang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik den Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland zufolge in einer Sondersitzung des Bundestages Anfang im Oktober, im Nachgang zum nationalen Flüchtlingsgipfel vom 24. September. Auch der Bundesrat könnte damit noch im Oktober grünes Licht für die Grundgesetzänderungen geben.

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