12.06.2019Am 11. Juni vor 25 Jahren endete unter der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Der Bundestag zog damals einen späten Strich unter mehr als ein Jahrhundert Kämpfe und Leiden und schaffte den Homosexuellen-Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs ab. Etwa 64.000 Menschen wurden aufgrund dieser Norm wegen "Unzucht" verurteilt. Die stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung erklärt im Interview mit freiheit.org, warum die FDP über Jahrzehnte für seine Abschaffung gekämpft hat. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) sei gegen die Abschaffung des Paragrafen 175 gewesen. “Er befürchtete wohl, in der öffentlichen Auseinandersetzung auf Kritik zu stoßen – Homophobie war kein Mainstream-Thema aus Sicht einer Volkspartei“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Lange hätten die Freien Demokraten die öffentliche Stimmung bei diesem Thema gegen sich gehabt. Die Volksparteien seien nie eine große Unterstützung gewesen. 1994 habe sich dann die Chance geboten, da die FDP das Justizressort mit Leutheusser-Schnarrenberger besetzt habe. Der letzte Anstoß sei durch die deutsche Einheit gekommen, denn in der ehemaligen DDR sei der Paragraf 175 schon 1968 ad acta gelegt worden. Die stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung merkt mit Blick auf den heutigen Umgang vieler Menschen mit Homosexualität an, dass die “liberalen Grundrechte in unserer Verfassung verankert sind, aber längst noch nicht in allen Köpfen“.
FDP hat Jahrzehnte für Abschaffung des ‘Schwulen-Paragrafen‘ 175 gekämpft
Erst vor 25 Jahren zog der Bundestag einen späten Strich und schaffte den Homosexuellen-Paragraphen 175 abAm 11. Juni vor 25 Jahren endete unter der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller. Der Bundestag zog damals einen späten Strich unter mehr als ein Jahrhundert Kämpfe und Leiden und schaffte den Homosexuellen-Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs ab. Etwa 64.000 Menschen wurden aufgrund dieser Norm wegen "Unzucht" verurteilt. Die stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung erklärt im Interview mit freiheit.org, warum die FDP über Jahrzehnte für seine Abschaffung gekämpft hat. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) sei gegen die Abschaffung des Paragrafen 175 gewesen. “Er befürchtete wohl, in der öffentlichen Auseinandersetzung auf Kritik zu stoßen – Homophobie war kein Mainstream-Thema aus Sicht einer Volkspartei“, so Leutheusser-Schnarrenberger.
Lange hätten die Freien Demokraten die öffentliche Stimmung bei diesem Thema gegen sich gehabt. Die Volksparteien seien nie eine große Unterstützung gewesen. 1994 habe sich dann die Chance geboten, da die FDP das Justizressort mit Leutheusser-Schnarrenberger besetzt habe. Der letzte Anstoß sei durch die deutsche Einheit gekommen, denn in der ehemaligen DDR sei der Paragraf 175 schon 1968 ad acta gelegt worden. Die stellvertretende Vorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung merkt mit Blick auf den heutigen Umgang vieler Menschen mit Homosexualität an, dass die “liberalen Grundrechte in unserer Verfassung verankert sind, aber längst noch nicht in allen Köpfen“.