FraktionenWahlrecht ab 16

FDP für Absenkung des Wahlalters

Stefan BirknerStefan Birkner für Absenkung des Wahlalters
08.06.2016

Die Freien Demokraten in Niedersachsen sprechen sich für eine Absenkung des Wahlalters bei den Landtagswahlen auf 16 Jahre aus. FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner warnte am Mittwoch im Landtag davor, die Hürden bei der Beurteilung des Reifegrades der Wähler zu hoch zu legen. "Hier geht es um die Teilhabe an der entscheidenden politischen Willensbekundung in einer Demokratie und wir sehen Jugendliche im Großen und Ganzen durchaus in der Lage, die Tragweite und Relevanz ihrer Entscheidung zu überblicken, politische Prozesse und Meinungen zu beurteilen und sich eine eigene Meinung zu bilden", so Birkner in einer Aktuellen Stunde.

Ausgangspunkt sei die Allgemeinheit von Wahlen, also die Wahlmöglichkeit durch das gesamte Volk. Ein Ausschluss vom Wahlrecht sei nur aus zwingenden Gründen zulässig. Entscheidend sei, wann ein hinreichend großer Anteil der Betroffenen die Fähigkeit erlangt habe, sich sachkundig an den Landtagswahlen zu beteiligen.

Er sehe nicht die Notwendigkeit, das Wahlalter an die Volljährigkeit zu koppeln. "Es gibt sowohl bei Rechten als auch bei Pflichten unterschiedliche Altersgrenzen, da das Ausmaß an Verantwortung ja auch jedes Mal ein anderes ist. Ich halte es für sinnvoll, das individuell nach der jeweiligen Fragestellung zu entscheiden. Den Reifegrad, der für die Teilnahme an Landtagswahlen vorauszusetzen ist, haben 16-jährige unserer Auffassung nach erreicht. Die Anforderungen sollten hier nicht überspannt werden", so Birkner weiter.

Seine Fraktion verfolge im Gegensatz zu den anderen Fraktionen jedoch keinen erzieherischen Ansatz, der die Ausweitung des Wahlrechts als Mittel zum Zweck sehe, um junge Menschen an die Politik ehranzuführen. Birkner: „Wenn jemand mit 16 zur Wahl geht, gehe ich davon aus, dass er sich bereits mit politischen Prozessen und Programmen vertraut gemacht hat. Das traue ich den jungen Menschen einfach zu."

Hintergrund

Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen oder Hamburg lassen ihre Jugendlichen bei Landtagswahlen bereits ab 16 wählen. Bei Kommunalwahlen dürfen sie seit 1995 auch in Niedersachsen ab diesem Alter an die Wahlurnen.

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