27.06.2014Im Schatten der Debatte über die Ökostromreform hat der Bundestag auch die Länderöffnungsklausel für Abstandsregelungen bei der Windenergie beschlossen. Es stellt den Bundesländern künftig frei, den Mindestabstand zwischen Windrädern und benachbarter Bebauung selbst zu regeln. Die FDP Sachsen freut sich über die Neuregelung. FDP-Fraktionschef Holger Zastrow kündigte an: „Das schwarz-gelbe Sachsen wird die neuen Regelungen in vollem Umfang ausreizen.“
"Wir begrüßen die Regelung, auch wenn die schwarz-rote Einsicht reichlich spät kommt. Längst schon hätten Union und SPD einer entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen zustimmen können“, kommentierte der Liberale den Beschluss des Bundestages. Denn: „Dass der ungezügelte Ausbau von Windkraftanlagen für die benachbarten Grundstücke oftmals eine reine Zumutung ist, liegt nicht erst seit gestern auf der Hand.“
Er appelliere nun an die Länder, das Gesetz nicht durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unnötig aufzuhalten. „Die Länder, die die neue Freiheit nicht nutzen und ihre Heimat aus ideologischen Gründen weiter mit Windrädern verspargeln wollen, können das ja weiterhin tun, sollen aber bitte nicht den Ländern hineinreden, die das nicht wollen“, mahnte Zastrow.
Er kündigte an: „Auch wenn die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes in Landesrecht nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause möglich ist - das wird eines der ersten Gesetzgebungsprojekte einer neuen schwarz-gelben Regierung in Sachsen sein, dafür wird die FDP sorgen." Denn: Die FDP kämpft seit geraumer Zeit für einen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung, der das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage beträgt.
Mit der Neuregelung im Baugesetzbuch können die Länder bis Ende 2015 Landesgesetze erlassen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen festschreiben. Wie groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat, können die Länder selbst regeln.
FDP freut sich über neue Abstandsregelungen bei der Windenergie
Schwarz-gelbes Sachsen wird Mindestabstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung maximal ausreizenIm Schatten der Debatte über die Ökostromreform hat der Bundestag auch die Länderöffnungsklausel für Abstandsregelungen bei der Windenergie beschlossen. Es stellt den Bundesländern künftig frei, den Mindestabstand zwischen Windrädern und benachbarter Bebauung selbst zu regeln. Die FDP Sachsen freut sich über die Neuregelung. FDP-Fraktionschef Holger Zastrow kündigte an: „Das schwarz-gelbe Sachsen wird die neuen Regelungen in vollem Umfang ausreizen.“
"Wir begrüßen die Regelung, auch wenn die schwarz-rote Einsicht reichlich spät kommt. Längst schon hätten Union und SPD einer entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Sachsen zustimmen können“, kommentierte der Liberale den Beschluss des Bundestages. Denn: „Dass der ungezügelte Ausbau von Windkraftanlagen für die benachbarten Grundstücke oftmals eine reine Zumutung ist, liegt nicht erst seit gestern auf der Hand.“
Die Länder nicht länger verspargeln
Er appelliere nun an die Länder, das Gesetz nicht durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses unnötig aufzuhalten. „Die Länder, die die neue Freiheit nicht nutzen und ihre Heimat aus ideologischen Gründen weiter mit Windrädern verspargeln wollen, können das ja weiterhin tun, sollen aber bitte nicht den Ländern hineinreden, die das nicht wollen“, mahnte Zastrow.
Er kündigte an: „Auch wenn die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes in Landesrecht nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause möglich ist - das wird eines der ersten Gesetzgebungsprojekte einer neuen schwarz-gelben Regierung in Sachsen sein, dafür wird die FDP sorgen." Denn: Die FDP kämpft seit geraumer Zeit für einen Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung, der das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage beträgt.
Hintergrund
Mit der Neuregelung im Baugesetzbuch können die Länder bis Ende 2015 Landesgesetze erlassen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen festschreiben. Wie groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat, können die Länder selbst regeln.