10.04.2015Private Kontodaten wurden im vergangenen Jahr so oft von Behörden und Ämtern abgefragt wie noch nie. Diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger kritisiert FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing scharf. "Wer sieht, wie inflationär sich die Zahl der Kontoabfragen entwickelt, sollte mit einer Forderung der Vorratsdatenspeicherung sehr zurückhaltend sein", mahnt er. "Auch hier gilt, was klein anfängt, kann ausufern und endet schnell mit der Aushöhlung des Datenschutzes."
Die Möglichkeit der Kontoabfragen, die ursprünglich zum Abwehr von Terrorfinanzierung und organisierter Kriminalität eingeführt wurde, sei mittlerweile zu einem Standardinstrument der Behörden in Deutschland geworden, das mehr und mehr routinemäßig eingesetzt werde. Dabei sei der Datenschutz bei der Sammelei von Finanzdaten kaum mehr gewährleistet, konstatiert Wissing.
Der Freidemokrat warnt: "Es steht zu befürchten, dass wichtige Vorschriften, wie etwa die Unterrichtung der Betroffenen nach jedem Kontozugriff, von den Behörden nicht eingehalten werden." Ein so massenhafter Einsatz der Kontoabfragen wäre bei Einhaltung der gesetzlichen Regeln nämlich kaum möglich. Für Wissing ist eindeutig: "Nach der NSA-Affäre ist der hemdsärmelige Umgang mit den Daten der Bürger mehr als unangebracht."
Im Jahr 2014 meldete das Bundeszentralamt für Steuern mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. Diese kommen aus den Finanzämtern, aber auch von Gerichtsvollziehern und Jobcentern. Die Tendenz geht seit Jahren nach oben – erst im Jahr 2005 wurde die Abfrage privater Kontendaten ermöglicht. In einem Bericht zeigte sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff besorgt, dass sich die Anwendung der Maßnahme vom ursprünglichen Ziel der Terrorbekämpfung völlig entfernt hat.
Fahrlässiger Umgang mit Bürgerdaten ist unangebracht
Volker Wissing warnt vor der Aushöhlung des Datenschutzes durch die Überwachung von Kontodaten.Private Kontodaten wurden im vergangenen Jahr so oft von Behörden und Ämtern abgefragt wie noch nie. Diesen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger kritisiert FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing scharf. "Wer sieht, wie inflationär sich die Zahl der Kontoabfragen entwickelt, sollte mit einer Forderung der Vorratsdatenspeicherung sehr zurückhaltend sein", mahnt er. "Auch hier gilt, was klein anfängt, kann ausufern und endet schnell mit der Aushöhlung des Datenschutzes."
Die Möglichkeit der Kontoabfragen, die ursprünglich zum Abwehr von Terrorfinanzierung und organisierter Kriminalität eingeführt wurde, sei mittlerweile zu einem Standardinstrument der Behörden in Deutschland geworden, das mehr und mehr routinemäßig eingesetzt werde. Dabei sei der Datenschutz bei der Sammelei von Finanzdaten kaum mehr gewährleistet, konstatiert Wissing.
Der Freidemokrat warnt: "Es steht zu befürchten, dass wichtige Vorschriften, wie etwa die Unterrichtung der Betroffenen nach jedem Kontozugriff, von den Behörden nicht eingehalten werden." Ein so massenhafter Einsatz der Kontoabfragen wäre bei Einhaltung der gesetzlichen Regeln nämlich kaum möglich. Für Wissing ist eindeutig: "Nach der NSA-Affäre ist der hemdsärmelige Umgang mit den Daten der Bürger mehr als unangebracht."
Hintergrund
Im Jahr 2014 meldete das Bundeszentralamt für Steuern mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. Diese kommen aus den Finanzämtern, aber auch von Gerichtsvollziehern und Jobcentern. Die Tendenz geht seit Jahren nach oben – erst im Jahr 2005 wurde die Abfrage privater Kontendaten ermöglicht. In einem Bericht zeigte sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff besorgt, dass sich die Anwendung der Maßnahme vom ursprünglichen Ziel der Terrorbekämpfung völlig entfernt hat.