12.03.2015Zuwanderern aus anderen EU-Staaten kann unter bestimmten Umständen Hartz IV-Leistungen verweigert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Generalanwalt beim EuGH. Der Staat könne EU-Bürger ausschließen, die ausschließlich wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kämen und nur zum Schein einen Job suchten. FDP-Bundesvorstandsmitglied Joachim Stamp sieht die Position der FDP bestätigt.
„Das Gutachten bestätigt die Position der FDP. Für uns ist klar, dass die Freizügigkeit in Europa nicht angetastet werden darf. Aber ebenso kann es keine automatische Alimentierung geben“, reagiert der Sprecher für Integration des FDP-Bundesvorstands auf die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Rumänin aus Leipzig hatte auf die Gewährung der Sozialleistung geklagt.
Dass eine automatische Alimentierung unser Sozialsystem überfordern würde, findet auch Joachim Stamp. Der Liberale ist auch überzeugt, dass dies Fehlanreize setzen würde, die in der ursprünglichen Idee der Freizügigkeit nicht angelegt waren. Er hofft, dass der Europäische Gerichtshof sich dieser Haltung anschließt. „Andernfalls muss es zu einer Präzisierung europäischen und deutschen Rechts kommen, um die Idee der Freizügigkeit gegen Missbrauch zu schützen“, mahnt er.
EU-Gutachter bestätigt Position der FDP
Joachim Stamp sieht die Position der FDP bestätigtZuwanderern aus anderen EU-Staaten kann unter bestimmten Umständen Hartz IV-Leistungen verweigert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Generalanwalt beim EuGH. Der Staat könne EU-Bürger ausschließen, die ausschließlich wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kämen und nur zum Schein einen Job suchten. FDP-Bundesvorstandsmitglied Joachim Stamp sieht die Position der FDP bestätigt.
„Das Gutachten bestätigt die Position der FDP. Für uns ist klar, dass die Freizügigkeit in Europa nicht angetastet werden darf. Aber ebenso kann es keine automatische Alimentierung geben“, reagiert der Sprecher für Integration des FDP-Bundesvorstands auf die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs. Eine Rumänin aus Leipzig hatte auf die Gewährung der Sozialleistung geklagt.
Der Generalanwalt beim EuGH erklärte jetzt, der Staat könne EU-Bürger ausschließen, die ausschließlich wegen der Sozialhilfe nach Deutschland kämen und nur zum Schein einen Job suchten. Dies entspreche europäischem Recht: "Dies erlaubt es, Missbräuche und eine gewisse Form von 'Sozialtourismus' zu verhindern", schrieb EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet.
Dass eine automatische Alimentierung unser Sozialsystem überfordern würde, findet auch Joachim Stamp. Der Liberale ist auch überzeugt, dass dies Fehlanreize setzen würde, die in der ursprünglichen Idee der Freizügigkeit nicht angelegt waren. Er hofft, dass der Europäische Gerichtshof sich dieser Haltung anschließt. „Andernfalls muss es zu einer Präzisierung europäischen und deutschen Rechts kommen, um die Idee der Freizügigkeit gegen Missbrauch zu schützen“, mahnt er.