06.02.2014Die FDP fordert Tempo bei der Einführung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung. Dabei sollte allerdings möglichst viel Kompetenz beim deutschen Bundesverfassungsgericht bleiben, besonders bei Fragen der Grundrechte, so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einer Rede vor dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Berlin. Die Verabschiedung eines EU-Standards sollte die Rechte von Verbrauchern europaweit stärken, betonte sie.
Bei der Datenschutzgrundverordnung müsse alles getan werden, damit sie vor den EU-Parlamentswahlen im nächsten Jahr verabschiedet wird, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Verordnung sollte es Internet-Nutzern erleichtern, ihr Recht wahrzunehmen, beispielsweise bei internationalen Firmen wie Facebook, das seinen Europasitz in Irland hat. „Wer kennt in Deutschland als Verbraucher und Nutzer irisches Datenschutzrecht?“, fragte die Ministerin am Mittwochabend auf einer Veranstaltung des Mobilfunkbetreibers E-Plus.
Außerdem forderte Leutheusser-Schnarrenberger das EU-Parlament auf, Internetunternehmen auf ein bestimmtes Datenschutzniveau bei den Standardeinstellungen der Dienste zu verpflichten. „In irgendeiner Form wird es da Vorgaben geben“, sagte die Justizministerin. Auf der Seite der Unternehmen rief sie die Betriebe auf, ihre Datenschutzregeln verständlicher zu formulieren.
Dennoch zeigte sie sich über das unterschiedliche Niveau des Datenschutzes zwischen der EU und Deutschland besorgt. In ihrem Urteil zur umstrittenen Antiterrordatei hätten die Karlsruher Richter interessante Anmerkungen zum Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht gemacht, erklärte die FDP-Politikerin. Damit sei diese Debatte jetzt richtig eröffnet worden. „Da wird es in den nächsten Monaten und Jahren noch richtig spannend werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Europäisches Recht dürfe nicht hinter deutsche Standards zurückfallen, unterstrich sie. Darüber hinaus sprach sich die Ministerin gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Die Möglichkeit zur anonymen Internet-Nutzung sowie zur Verwendung von Pseudonymen müsse in die EU-Verordnung aufgenommen werden, forderte die Liberale.
EU-Datenschutzstandards zügig einführen
Die FDP fordert Tempo bei der Einführung einer einheitlichen EU-Datenschutzverordnung. Dabei sollte allerdings möglichst viel Kompetenz beim deutschen Bundesverfassungsgericht bleiben, besonders bei Fragen der Grundrechte, so Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einer Rede vor dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Berlin. Die Verabschiedung eines EU-Standards sollte die Rechte von Verbrauchern europaweit stärken, betonte sie.
Bei der Datenschutzgrundverordnung müsse alles getan werden, damit sie vor den EU-Parlamentswahlen im nächsten Jahr verabschiedet wird, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Verordnung sollte es Internet-Nutzern erleichtern, ihr Recht wahrzunehmen, beispielsweise bei internationalen Firmen wie Facebook, das seinen Europasitz in Irland hat. „Wer kennt in Deutschland als Verbraucher und Nutzer irisches Datenschutzrecht?“, fragte die Ministerin am Mittwochabend auf einer Veranstaltung des Mobilfunkbetreibers E-Plus.
Außerdem forderte Leutheusser-Schnarrenberger das EU-Parlament auf, Internetunternehmen auf ein bestimmtes Datenschutzniveau bei den Standardeinstellungen der Dienste zu verpflichten. „In irgendeiner Form wird es da Vorgaben geben“, sagte die Justizministerin. Auf der Seite der Unternehmen rief sie die Betriebe auf, ihre Datenschutzregeln verständlicher zu formulieren.
Kompetenz bei Karlsruhe lassen
Dennoch zeigte sie sich über das unterschiedliche Niveau des Datenschutzes zwischen der EU und Deutschland besorgt. In ihrem Urteil zur umstrittenen Antiterrordatei hätten die Karlsruher Richter interessante Anmerkungen zum Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Recht gemacht, erklärte die FDP-Politikerin. Damit sei diese Debatte jetzt richtig eröffnet worden. „Da wird es in den nächsten Monaten und Jahren noch richtig spannend werden“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Europäisches Recht dürfe nicht hinter deutsche Standards zurückfallen, unterstrich sie. Darüber hinaus sprach sich die Ministerin gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Die Möglichkeit zur anonymen Internet-Nutzung sowie zur Verwendung von Pseudonymen müsse in die EU-Verordnung aufgenommen werden, forderte die Liberale.
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