18.03.2015Die EU-Kommission will am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag präsentieren, der die Mitgliedstaaten ab 2016 zwingen soll, alle Informationen über umstrittene Steuervorbescheide der Finanzämter untereinander auszutauschen. Für den FDP-Europaabgeordneten Michael Theurer ist das Gesetzespaket "ein akzeptabler erster Aufschlag der EU-Kommission und eine gute Diskussionsgrundlage, insbesondere mit Blick auf den automatischen Informationsaustausch für Steuervorbescheide."
Mit dem Gesetzentwurf der EU-Kommission soll Sparmodellen, wie sie in Luxemburg praktiziert worden sind, der Kampf angesagt werden. Es geht um die sogenannten "tax rulings": 22 von 28 EU-Staaten vereinbaren mit bestimmten Unternehmen, wie die existierenden Vorschriften im konkreten Fall ausgelegt werden. Meist geht es um konzerninterne Verrechnungen etwa von Lizenzgebühren zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.
Problematisch wird es, wenn Finanzbehörden im Ergebnis mit extremen Niedrigsteuern locken, was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt - vor allem aber, wenn dadurch andere Staaten Steuereinnahmen verlieren. Oft jedoch wissen diese gar nicht davon. Sie dürfen selbst einschätzen, ob ein Steuervorgang für das andere Land interessant sein könnte. Schon bisher habe die EU die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, zu kooperieren. "Leider ziehen viele Mitgliedstaaten kurzfristige Vorteile im Steuerwettbewerb einem langfristigen Rahmen für ein stabiles System vor", sagt der FDP-Europaabgeordnete Michael Theurer.
Er erwartet jetzt mit Spannung, "weitergehende Vorschläge der EU-Kommission in den kommenden Monaten, insbesondere was einen neuen Anlauf für eine Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage anbelangt. Diese Richtlinie ist auch ein gutes Beispiel für die Schlüsselrolle der Mitgliedstaaten, die sie bislang im Rat blockieren."
Erste Steuertransparenz-Vorschläge sind gute Diskussionsgrundlage
Für Michael Theurer sind die Steuertransparenz-Vorschläge eine gute DiskussionsgrundlageDie EU-Kommission will am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag präsentieren, der die Mitgliedstaaten ab 2016 zwingen soll, alle Informationen über umstrittene Steuervorbescheide der Finanzämter untereinander auszutauschen. Für den FDP-Europaabgeordneten Michael Theurer ist das Gesetzespaket "ein akzeptabler erster Aufschlag der EU-Kommission und eine gute Diskussionsgrundlage, insbesondere mit Blick auf den automatischen Informationsaustausch für Steuervorbescheide."
Mit dem Gesetzentwurf der EU-Kommission soll Sparmodellen, wie sie in Luxemburg praktiziert worden sind, der Kampf angesagt werden. Es geht um die sogenannten "tax rulings": 22 von 28 EU-Staaten vereinbaren mit bestimmten Unternehmen, wie die existierenden Vorschriften im konkreten Fall ausgelegt werden. Meist geht es um konzerninterne Verrechnungen etwa von Lizenzgebühren zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.
Mitgliedstaaten wollen kurzfristige Vorteile im Steuerwettbewerb
Problematisch wird es, wenn Finanzbehörden im Ergebnis mit extremen Niedrigsteuern locken, was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt - vor allem aber, wenn dadurch andere Staaten Steuereinnahmen verlieren. Oft jedoch wissen diese gar nicht davon. Sie dürfen selbst einschätzen, ob ein Steuervorgang für das andere Land interessant sein könnte. Schon bisher habe die EU die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, zu kooperieren. "Leider ziehen viele Mitgliedstaaten kurzfristige Vorteile im Steuerwettbewerb einem langfristigen Rahmen für ein stabiles System vor", sagt der FDP-Europaabgeordnete Michael Theurer.
Steuervermeidungsmodelle genau unter die Lupe nehmen
Er erwartet jetzt mit Spannung, "weitergehende Vorschläge der EU-Kommission in den kommenden Monaten, insbesondere was einen neuen Anlauf für eine Richtlinie über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage anbelangt. Diese Richtlinie ist auch ein gutes Beispiel für die Schlüsselrolle der Mitgliedstaaten, die sie bislang im Rat blockieren."
Er kündigt mit Blick auf den Sonderausschuss zur der Aufarbeitung der Luxleaks-Affäre an, in seiner Rolle als Sonderberichterstatter dafür zu sorgen, dass die existierenden Steuervermeidungsmodelle genau unter die Lupe genommen werden. Seiner Ansicht nach wird es darum gehen, zu klären, welche Modelle legal und welche illegal waren und welche der legalen aber problematischen Modelle wie beseitigt werden können. Theurers klare Haltung: "Die bekannt gewordenen Steuervorbescheide zugunsten großer internationaler Konzerne sind nicht nur zutiefst unfair und unmoralisch, sondern benachteiligen auch Mittelständler und kleine Betriebe, die normal ihre Steuern zahlen und damit zum Gemeinwohl beitragen.“