25.04.2013FDPInnenpolitik

Erklärung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Berlin. Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Parteispenden/Möllemann erklären der Schatzmeister der Bundespartei, OTTO FRICKE, und der Schatzmeister des FDP-Landesverbandes NRW, ALEXANDER GRAF LAMBSDORFF:

Die FDP hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Teilerfolg erzielt. Der Bescheid der Bundestagsverwaltung in Sachen Möllemann ist teilweise rechtswidrig. Nun muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg prüfen, ob und in welchem Umfang die Aufklärungsbemühungen der FDP zu einer Reduzierung der Sanktionen führen.

In der Sache geht es darum, ob für einen Teil der von Möllemann rechtswidrig erbrachten Spenden über die Erstattung dieser Beträge an den Bundestag hinaus Sanktionen in Höhe des Zweifachen dieser Beträge gerechtfertigt sind.

Nach der Satzung der FDP treffen die Sanktionszahlungen vollständig den Landesverband Nordrhein-Westfalen. Dort ist bereits bilanzielle Vorsorge getroffen worden.

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