08.07.2015Nach monatelangem Koalitionsstreit und trotz weiterhin strittiger Punkte hat das Kabinett eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Für Volker Wissing verdient sie diesen Namen nicht. Das FDP-Präsidiumsmitglied fasst zusammen: "Die Große Koalition hat die Erbschaftsteuer nicht billiger, sondern teurer, nicht einfacher, sondern bürokratischer und nicht gerechter, sondern willkürlicher gestaltet." Die sogenannte Bedürfnisprüfung sei enorm bürokratisch und nichts anderes, als "die Einführung einer Vermögensteuer durch die Hintertür."
Volker Wissing findet es bemerkenswert, dass "die damalige Erbschaftsteuerreform des SPD-Bundesfinanzministers weitaus unternehmensfreundlicher war, als die des CDU-Bundesfinanzministers." Er ist sicher, dass die Einbeziehung des privaten Vermögens der Erben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer die Unsicherheiten bei der Fortführung von Familienbetrieben vergrößert, da sie einen zusätzlichen Verkaufsanreiz schafft.
Union und SPD wirft er vor, dass es ihnen nicht um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes oder gar um mehr Gerechtigkeit gehe, sondern nur darum, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren: "Die Erbschaftsteuerreform steht für einen unersättlichen Staat, den selbst Rekordsteuereinnahmen nicht davon abhalten, weiter an der Steuerschraube zu drehen." Gerade im Hinblick auf die sprudelnden Einnahmen wäre eine anspruchsvollere Reform möglich gewesen, so Wissings Fazit.
Erbschaftsteuerreform ist Vermögensteuer durch die Hintertür
Volker Wissing verurteilt die ErbschaftsteuerreformNach monatelangem Koalitionsstreit und trotz weiterhin strittiger Punkte hat das Kabinett eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Für Volker Wissing verdient sie diesen Namen nicht. Das FDP-Präsidiumsmitglied fasst zusammen: "Die Große Koalition hat die Erbschaftsteuer nicht billiger, sondern teurer, nicht einfacher, sondern bürokratischer und nicht gerechter, sondern willkürlicher gestaltet." Die sogenannte Bedürfnisprüfung sei enorm bürokratisch und nichts anderes, als "die Einführung einer Vermögensteuer durch die Hintertür."
Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro soll es künftig eine "Bedürfnisprüfung" geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Bei der "Bedürfnisprüfung" soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden.
Volker Wissing findet es bemerkenswert, dass "die damalige Erbschaftsteuerreform des SPD-Bundesfinanzministers weitaus unternehmensfreundlicher war, als die des CDU-Bundesfinanzministers." Er ist sicher, dass die Einbeziehung des privaten Vermögens der Erben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer die Unsicherheiten bei der Fortführung von Familienbetrieben vergrößert, da sie einen zusätzlichen Verkaufsanreiz schafft.
Union und SPD wirft er vor, dass es ihnen nicht um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes oder gar um mehr Gerechtigkeit gehe, sondern nur darum, zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren: "Die Erbschaftsteuerreform steht für einen unersättlichen Staat, den selbst Rekordsteuereinnahmen nicht davon abhalten, weiter an der Steuerschraube zu drehen." Gerade im Hinblick auf die sprudelnden Einnahmen wäre eine anspruchsvollere Reform möglich gewesen, so Wissings Fazit.