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Erbschaftsteuer-Kompromiss ist ein Kartenhaus

Volker WissingVolker Wissing
26.09.2016

Der Bund-Länder-Vermittlungsausschuss hat sich bei der Erbschaftsteuer geeinigt. FDP-Finanzexperte Volker Wissing geht allerdings davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen kassieren wird. "Das sieht nach einem Einstieg in eine Vermögensteuer aus", konstatierte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister im Interview mit dem "Deutschlandfunk".

Wissing meldete erhebliche Bedenken an, "dass wir damit eine verfassungsfeste Lösung gefunden haben". Er warnte, dass eine Klage ausreiche, um den Kompromiss wie ein Kartenhaus zusammenfallen zu lassen. "Von Rechtssicherheit und verlässlicher Planungssicherheit für Familienunternehmen kann vor diesem Hintergrund überhaupt nicht gesprochen werden."

Einfaches Modell mit klaren Regeln

"Ich habe nichts einzuwenden gegen ein Flat-Tax-Modell. Wir sollten ein einfaches Modell haben, das eine klare Regelung schafft. Das ist auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, das gesagt hat, Gleiches muss gleich besteuert werden", führte Wissing aus. Bund und Länder seien allerdings offenbar nicht in der Lage, ein klares, einfaches Erbschaftssteuerrecht und die Sicherung von Arbeitsplätzen unter einen Hut zu bringen. Er erläuterte: "Da scheint mir der Schlüssel der Vorschlag des Sachverständigenrates zu sein, der zu einem einfachen Flat-Tax-Modell geht."

Situation von Familienunternehmen berücksichtigen

Er sei enttäuscht vom mangelnden Verständnis der Union für die Familienunternehmen in Deutschland. Der einzige Grund, warum Familienunternehmen in Deutschland ansässig blieben, sei die Bindung an den Standort, gab Wissing zu bedenken. "Wenn DAX-Unternehmen vererbt werden, belastet dies das Unternehmen mit null Cent. Und dann werden aber die Unternehmen sich den günstigsten Produktionsstandort auf diesem Globus aussuchen, und das ist dann eben nicht mehr Deutschland in seinen Flächenländern. Das muss man diskutieren", unterstrich der Freidemokrat.

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