14.10.2016Der Bundesrat hat dem Erbschaftsteuerkompromiss zugestimmt. Volker Wissing, Vize-Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz, sieht diese Entscheidung nach wie vor kritisch. Deswegen enthielt sich das Land auch bei der Abstimmung. Insbesondere die Regelung, die Firmenerben zwinge, ihr Privatvermögen offenzulegen, ist aus Wissings Sicht höchst problematisch.
Die Erbschaftsteuerreform war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 notwendig das bisherige Gesetz gekippt hatte. Die Richter bemängelten, dass es zu viele Ausnahmeregelungen für Firmenerben gebe. Allerdings dürfte der erzielte Kompromiss, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt hatte, den Anforderungen des Gerichts nicht gerecht werden. "Ich habe erhebliche Bedenken, dass wir damit eine verfassungsfeste Lösung gefunden haben. Damit sind wir wieder genau da, wo wir waren", so Wissing.
Erbschaftsteuer bleibt problematisch
Volker WissingDer Bundesrat hat dem Erbschaftsteuerkompromiss zugestimmt. Volker Wissing, Vize-Ministerpräsident in Rheinland-Pfalz, sieht diese Entscheidung nach wie vor kritisch. Deswegen enthielt sich das Land auch bei der Abstimmung. Insbesondere die Regelung, die Firmenerben zwinge, ihr Privatvermögen offenzulegen, ist aus Wissings Sicht höchst problematisch.
"Erstmals muss privates Vermögen bewertet werden", verdeutlichte der Landeswirtschaftsminister gegenüber "tagesschau.de". Dies bedeute, dass eine Verwaltung aufgebaut werde, die sich mit der Bewertung von Privatvermögen befasse. "Damit wird die Grundlage für den Einstieg in eine Vermögensteuer geschaffen", warnte Wissing, FDP-Chef in Rheinland-Pfalz.
Verfassungsfestigkeit steht in Frage
Die Erbschaftsteuerreform war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014 notwendig das bisherige Gesetz gekippt hatte. Die Richter bemängelten, dass es zu viele Ausnahmeregelungen für Firmenerben gebe. Allerdings dürfte der erzielte Kompromiss, den der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erzielt hatte, den Anforderungen des Gerichts nicht gerecht werden. "Ich habe erhebliche Bedenken, dass wir damit eine verfassungsfeste Lösung gefunden haben. Damit sind wir wieder genau da, wo wir waren", so Wissing.