FDPLandwirtschaft

Entlastungspaket für die Landwirtschaft

Landwirt steht auf dem Feld.Die Freien Demokraten wollen die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe verbessern.
30.06.2024

Der Bürokratiedschungel lichtet sich für Landwirte. Die Koalition hat sich auf ein umfangreiches Entlastungspaket für landwirtschaftliche Betriebe verständigt.

Die Regierungskoalition liefert pünktlich zum Bauerntag 2024 ihr versprochenes Agrarpaket: „Wir werden die Landwirte in Deutschland steuerlich entlasten und Bürokratie abbauen“, sagte FDP-Präsidiumsmitglied und Bundestagsfraktionschef Christian Dürr gemeinsam mit seinen Amtskollegen von SPD und Grünen vor Medienvertretern. Vorgängerregierungen – insbesondere mit Beteiligung der CDU – hätten es über viele Jahre versäumt, Reformen zur Stärkung der Landwirtschaft vorzunehmen.

„Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg“, kündigte Dürr an. Dafür habe die Koalition fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Er betonte allerdings, dass die Umsetzung der Vorschläge eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern sei. „Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, das wir in der kommenden Woche im Bundestag verabschieden werden.“

Gewinnglättung gleicht Steuerspitzen aus

Dürr betonte, dass die Bäuerinnen und Bauern Anfang des Jahres ihren Unmut bei bundesweiten Protesten geäußert hätten. „Wir haben uns als Koalition darauf verständigt, ein großes Entlastungspaket für die Landwirte auf den Weg zu bringen.“ Er führte aus: „Schwerpunkt des Entlastungspakets ist die steuerliche Gewinnglättung, mit der landwirtschaftliche Betriebe Gewinne und Verluste – etwa durch schlechte Witterungsbedingungen – ausgleichen können“, so Dürr. „Zudem werden wir entbürokratisieren und die vier Prozent Flächenstilllegung abschaffen.“

Für Landwirtinnen und Landwirte bedeutet die Flächenstilllegung, dass sie jährlich vier Prozent ihres Ackerlands als sogenannte nichtproduktive Fläche vorhalten müssen, wenn sie den Anspruch auf die staatlichen Fördergelder nicht verlieren möchten. In Zukunft soll es erlaubt sein, alternativ auch Leguminosen wie Bohnen, Erbsen oder Linsen anzubauen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Flächen, auf denen die Landwirtinnen und Landwirte sonst keine Erträge erzielt hätten, können jetzt mit verkaufsfähigen Kulturen bewirtschaften werden.

Übermäßige Belastung für Landwirte vermeiden

Gewinnglättung bedeutet, dass Landwirte jeweils am Ende eines dritten Jahres eine Steuerrückzahlung erhalten, wenn die Steuer auf den durchschnittlichen Gewinn der drei Jahre niedriger ausfällt als die Summe der Steuern für die drei Einzeljahre – Spitzen in der Besteuerung werden damit glattgebügelt. Wenn die Gewinne stark schwanken oder in einzelnen Jahren Verluste anfallen, kann sich so eine Steuerermäßigung ergeben. „Dadurch wird vermieden, dass etwa klima- und witterungsbedingte Ertragsschwankungen zu starken steuerlichen Belastungen führen“, sagte FDP-Landwirtschaftsexpertin Carina Konrad. Die Gewinnglättung soll rückwirkend ab 2023 und dann für drei Jahre gelten.

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