FraktionenBGH-Urteil zu KiTa-Platz

Elternrechte werden gestärkt

Kind auf SchaukelBGH-Urteil zu KiTa-Platz - Elternrechte gestärkt
21.10.2016

Kinder unter drei Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz - das gilt seit dem 1. August 2013. Aber folgt daraus auch ein Rechtsanspruch für Eltern und deren Berufstätigkeit? Ja, sagt der Bundesgerichtshof (BGH) und entschied: Eltern müssen ihren Verdienstausfall kompensiert bekommen - für den Fall, dass eine Kommune selbstverschuldet zu wenige Krippenplätze einrichtet. "Der BGH stärkt die Elternrechte", lobt der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, Marcel Hafke.

Bisher sei die Klagewelle auf einen Betreuungsplatz ausgeblieben, weil die Verfahren zu langwierig waren und das Kind dann irgendwann einen Platz hatte, bevor verhandelt wurde. Mit dem Urteil geh es nun ganz konkret um Schadensersatzansprüche.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Auch in Nordrhein-Westfalen, dem Land mit der schlechtesten U3-Betreuungsquote in ganz Deutschland, sei absehbar, dass es viele solcher Fälle geben werde: "Die Eltern sind nun ermuntert worden, ihre Rechte einzuklagen. Die rot-grüne Landesregierung muss nun endlich dafür sorgen, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden, ausreichend Plätze zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern."

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