27.10.2016Das Geld aus der "Herdprämie" sollte eigentlich die Kosten für die Kinderbetreuung senken. FDP-Landesvize Lydia Hüskens kritisiert, dass die Mittel vermutlich nicht bei den Eltern ankommen werden. "Zeitpunkt und Gesetzestext legen nahe, dass diese Finanzmittel keine dämpfende Wirkung auf die Gebühren der Eltern haben werden", so Hüskens.
Eine rückwirkende Erstattung an die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen sei nach Landesrecht nicht möglich, deswegen würden diese Gelder wohl bei den Städten und Gemeinden verbleiben, führte Hüskens aus. "So nötig die Kommunen in Sachsen-Anhalt auch jeden Euro haben, die Landesregierung hatte den Eltern versprochen, schnellstmöglich kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen."
"Die Eltern werden wohl leer ausgehen und auf die Gesetzesnovelle 2017 hoffen müssen", konstatierte die Freidemokratin. Im geltenden Gesetz gebe es eine Begrenzung des kommunalen Anteils auf die Hälfte der Summe, die nach Landesanteil und Anteil des Kreises, beziehungsweise der kreisfreien Stadt übrigbleibe. "Nur wenn diese Begrenzung fällt, dürfen Kommunen eine bessere Finanzausstattung an die Eltern weitergeben. Die Gebührenerhöhungen 2016 und vielleicht auch 2017 müssen die Eltern auch weiter stemmen", mahnte Hüskens.
Eltern bei Kinderbetreuung entlasten
Lydia HüskensDas Geld aus der "Herdprämie" sollte eigentlich die Kosten für die Kinderbetreuung senken. FDP-Landesvize Lydia Hüskens kritisiert, dass die Mittel vermutlich nicht bei den Eltern ankommen werden. "Zeitpunkt und Gesetzestext legen nahe, dass diese Finanzmittel keine dämpfende Wirkung auf die Gebühren der Eltern haben werden", so Hüskens.
Eine rückwirkende Erstattung an die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen sei nach Landesrecht nicht möglich, deswegen würden diese Gelder wohl bei den Städten und Gemeinden verbleiben, führte Hüskens aus. "So nötig die Kommunen in Sachsen-Anhalt auch jeden Euro haben, die Landesregierung hatte den Eltern versprochen, schnellstmöglich kostendämpfende Maßnahmen zu ergreifen."
"Die Eltern werden wohl leer ausgehen und auf die Gesetzesnovelle 2017 hoffen müssen", konstatierte die Freidemokratin. Im geltenden Gesetz gebe es eine Begrenzung des kommunalen Anteils auf die Hälfte der Summe, die nach Landesanteil und Anteil des Kreises, beziehungsweise der kreisfreien Stadt übrigbleibe. "Nur wenn diese Begrenzung fällt, dürfen Kommunen eine bessere Finanzausstattung an die Eltern weitergeben. Die Gebührenerhöhungen 2016 und vielleicht auch 2017 müssen die Eltern auch weiter stemmen", mahnte Hüskens.