12.04.2013Seit dem 1. Januar ist Deutschland wieder Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Dass die Bundesrepublik für den Zeitraum 2013 bis 2015 in das Gremium gewählt wurde, ist für Außenminister Guido Westerwelle (FDP) ein „Vertrauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung unserer konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit“. Während der Mitgliedschaft will die Bundesregierung den Kinderschutz stärken und entschlossen gegen Menschenhandel vorgehen.
In seiner Zeit im UN-Menschenrechtsrat will Deutschland drei Resolutionen anstoßen. So sollen sich die Mitgliedstaaten für intensivere internationale Maßnahmen gegen den Menschenhandel einsetzen. Zudem sollen Resolutionen erarbeitet werden, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und angemessenem Wohnraum für alle Menschen als Grundrechte anstreben. Diesen so genannten wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Menschenrechten müsse die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden wie den politischen und bürgerlichen Rechten, forderte Außenminister Westerwelle: „ Nur wer ohne Angst vor Hunger, Durst und Krankheit ist, kann wirklich in Freiheit leben und Verantwortung übernehmen.“
Darüber hinaus wird für Deutschland der Schutz von Kindern weltweit im Fokus stehen. Bereits während seiner Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2011 bis 2012 hat sich die Bundesrepublik als Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder und bewaffnete Konflikte“ besonders für die Rechte von Kindern stark gemacht. Im Menschenrechtsrat wird sie an diese Arbeit anknüpfen.
Zudem will Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Staaten darauf hinwirken, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien nicht ungesühnt bleiben. Resolutionen des Menschenrechtsrates haben zwar - anders als die des UN-Sicherheitsrates - keine völkerrechtlich bindende Wirkung. Sie können aber als politisch-moralische Grundlage für Entscheidungen des Sicherheitsrates dienen und das im Syrien-Konflikt gespaltene höchste politische Entscheidungsgremium der UN drängen, sich mit Verletzungen der Menschenrechte zu befassen.
Der Menschenrechtsrat löste 2006 die Menschenrechtskommission ab. Seine Einrichtung geht auf Reformvorschläge des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen zurück. Der Menschenrechtsrat ist den Ausschüssen der UN-Generalversammlung gleichgestellt und berichtet unmittelbar der Generalversammlung. Er hat seinen Sitz in Genf.
Ein Vertrauensbeweis für Deutschland
Dr. Guido WesterwelleSeit dem 1. Januar ist Deutschland wieder Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Dass die Bundesrepublik für den Zeitraum 2013 bis 2015 in das Gremium gewählt wurde, ist für Außenminister Guido Westerwelle (FDP) ein „Vertrauensbeweis für Deutschland und eine Bestätigung unserer konsequenten Menschenrechtspolitik weltweit“. Während der Mitgliedschaft will die Bundesregierung den Kinderschutz stärken und entschlossen gegen Menschenhandel vorgehen.
In seiner Zeit im UN-Menschenrechtsrat will Deutschland drei Resolutionen anstoßen. So sollen sich die Mitgliedstaaten für intensivere internationale Maßnahmen gegen den Menschenhandel einsetzen. Zudem sollen Resolutionen erarbeitet werden, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und angemessenem Wohnraum für alle Menschen als Grundrechte anstreben. Diesen so genannten wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Menschenrechten müsse die gleiche Aufmerksamkeit geschenkt werden wie den politischen und bürgerlichen Rechten, forderte Außenminister Westerwelle: „ Nur wer ohne Angst vor Hunger, Durst und Krankheit ist, kann wirklich in Freiheit leben und Verantwortung übernehmen.“
Kinderschutz stärken
Darüber hinaus wird für Deutschland der Schutz von Kindern weltweit im Fokus stehen. Bereits während seiner Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2011 bis 2012 hat sich die Bundesrepublik als Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder und bewaffnete Konflikte“ besonders für die Rechte von Kindern stark gemacht. Im Menschenrechtsrat wird sie an diese Arbeit anknüpfen.
Zudem will Deutschland gemeinsam mit anderen EU-Staaten darauf hinwirken, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien nicht ungesühnt bleiben. Resolutionen des Menschenrechtsrates haben zwar - anders als die des UN-Sicherheitsrates - keine völkerrechtlich bindende Wirkung. Sie können aber als politisch-moralische Grundlage für Entscheidungen des Sicherheitsrates dienen und das im Syrien-Konflikt gespaltene höchste politische Entscheidungsgremium der UN drängen, sich mit Verletzungen der Menschenrechte zu befassen.
Hintergrund
Der Menschenrechtsrat löste 2006 die Menschenrechtskommission ab. Seine Einrichtung geht auf Reformvorschläge des damaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen zurück. Der Menschenrechtsrat ist den Ausschüssen der UN-Generalversammlung gleichgestellt und berichtet unmittelbar der Generalversammlung. Er hat seinen Sitz in Genf.