07.03.2006FDP-FraktionRechtspolitik

DYCKMANS: Im Lebensversicherungsrecht sind Taten statt Ankündigungen gefordert

BERLIN. Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mechthild DYCKMANS:

Der heute veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen macht erneut deutlich, dass das Versicherungsvertragsgesetz dringend einer Reform bedarf. Die Karlsruher Richter erinnerten den Gesetzgeber daran, dass sie ihm bereits in ihren Urteilen vom 26.07.2005 für die Reform eine Frist bis Ende 2007 gesetzt hatten. Ein entsprechender Gesetzentwurf existiert jedoch noch nicht. Zwar legte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Anfang Februar die Eckpunkte einer Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vor, dies reicht jedoch vor dem Hintergrund des heute veröffentlichten Beschlusses nicht aus. Den Ankündigungen sollten nun auch endlich Taten folgen. Das Bundesjustizministerium ist daher aufgefordert, so schnell wie möglich einen sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen, um eine umfassende Beratung in den parlamentarischen Gremien zu garantieren. Ein Gesetzgebungsverfahren dieser Tragweite darf nicht kurz vor Fristablauf durch die parlamentarischen Gremien gejagt werden; dies würde nur zu Lasten der Qualität dieser Reform gehen. Eine Stärkung der Verbraucherrechte im Versicherungsvertragsrecht ist grundsätzlich zu begrüßen, sie darf jedoch nicht zu einer weiteren Bürokratisierung führen.

Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

316-dyckmans-lebensversicherungen_rueckkkaufswert_0.pdf

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