FraktionenVergaberegeln für 5G-Frequenzen

Digitalstandort Deutschland darf nicht weiter zurückfallen

GlasfaserEs besteht nun die Gefahr, dass der Digitalstandort Deutschland noch weiter zurückfällt.
03.01.2019

Im Frühjahr versteigert die Bundesnetzagentur die Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G – unter verschärften Auflagen. Das handelt der Behörde Klagen der Netzbetreiber Telefonica (O2) und Vodafone ein. Die Deutsche Telekom zieht nach. Für Frank Sitta ist es das logische Ergebnis der orientierungslosen Politisierung des Verfahrens durch die Große Koalition: "Statt von Beginn an die zwingend erforderliche Rechtssicherheit des Verfahrens zu gewährleisten, haben Union und SPD auf einen bunten Strauß an unrealistischen und unstimmigen Forderungen gesetzt", kritisiert der FDP-Fraktionsvize.

Nach Einschätzung des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden besteht nun die Gefahr, dass der Digitalstandort Deutschland noch weiter zurückfällt. Die große Koalition wolle die Flächendeckung im Mobilfunk mit Frequenzen erzwingen, die dafür technisch nicht geeignet sind. Statt Rechtssicherheit gebe es "Wünsch-Dir-Was"-Forderungen. Dieses Vorgehen sei nun für die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur zum Bumerang geworden.

"Die wahren Verlierer sind die Mobilfunknutzer und die Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft", kritisiert Sitta. Die Rechtsstreitigkeiten würden Deutschland im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung noch weiter zurückwerfen, ist er überzeugt. Dass einer der Kläger, die Deutsche Telekom, teils in Staatsbesitz ist, zeigt seiner Ansicht nach die ganze Absurdität der Situation: "Der Staat verklagt sich quasi selbst." Dieser Interessenkonflikt zeige einmal mehr, wie richtig der Verkauf der Bundesanteile an der Telekom wäre, erinnert er an die Forderung der FDP,  die Anteile an Telekom AG und Post‎ AG zu verkaufen, um dann die Erlöse in den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes und 5G-Technologie zu investieren.

Sitta fordert eine "große Novelle des Telekommunikationsgesetzes unter Einbeziehung aller Stakeholder“. Die Vergabe der zur Versteigerung stehenden 5G-Frequenzen müsse "zeitnah" erfolgen, um den Unternehmen Planungssicherheit zu gewähren. Insgesamt glaubt Sitta, dass die klagenden Unternehmen nicht vorhaben, die Versteigerung der 5G-Lizenzen platzen zu lassen. "Ich gehe davon aus, dass niemand die Auktion als Ganzes in Gefahr bringen möchte. Dass Unternehmen ihre Interessen wahren wollen, sollte allerdings für niemanden überraschend sein."

Digitalpolitische Agenda 2019

Manuel Höferlin, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, meint: "Es muss sich endlich was bewegen. Die Große Koalition muss die Sonntagsreden beendet und einfach mal anfangen mit der digitalen Transformation." Nach den vielen Jahren digitalem Winterschlaf der GroKo bleibe sehr viel zu tun.  Er wünscht sich, dass 2019 endlich nicht mehr über fehlende Gigabit-Netze gesprochen werden muss, weil sie einfach einmal gebaut werden. Und: "Dass wir uns nicht mehr ständig über Funklöcher ärgern, weil die weißen und grauen Flecken bei 3G und 4G endlich beseitigt und gleichzeitig der Rahmen für zukünftige flächendeckende 5G-Netze gesetzt werden."

Hintergrund

Insgesamt neun Unternehmen haben zum Jahreswechsel am Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die vorgesehenen Auflagen für die Frequenzvergabe beim kommenden Mobilfunkstandard 5G eingereicht. Neben Vodafone, Telefónica und Telekom klagen United Internet, Freenet sowie die regionalen Anbieter Wilhelm.tel und NetCologne. "Die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Vergabebedingungen enthalten aus unserer Sicht rechtliche Unklarheiten und Investitionshemmnisse", sagte Telefonica-Deutschland-Sprecher Guido Heitmann.

Auch Vodafone Deutschland geht diesen Weg. Dies betrifft im Kern Auflagen zur Versorgung in der Fläche und zur Zusammenarbeit mit anderen Anbietern beim sogenannten Roaming. Telekom-Sprecher Andreas Middel begründete die Klageentscheidung mit den gestiegenen Versorgungsauflagen: "Wir halten die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Auflagen für unrealistisch und unverhältnismäßig. Das haben wir von Beginn an gesagt." Auch die Vorgaben bezüglich Roaming und der Diensteanbieterverpflichtung seien unklar: "Hier wollen wir eine juristische Klärung."

Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen.

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