FDPNSA-Affäre

Die Kanzlerin muss lückenlos aufklären

Nicola BeerNicola Beer sieht Kanzlerin Merkel in der Pflicht
05.12.2014

Die Datenweitergabe an den US-Geheimdienst NSA bei der „Operation Eikonal“ kam laut BND mit Hilfe des Kanzleramts zustande. Der Eikonal-Projektleiter des BND berichtet vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, dass der Netzbetreiber Zweifel gehabt habe, ob es rechtens sei, dem BND Zugang zu den Daten zu geben. Eine Bestätigung aus dem Kanzleramt habe genügt, den Netzbetreiber von der Rechtmäßigkeit der Aktion zu überzeugen. "Jetzt ist die Kanzlerin an der Reihe und muss Ross und Reiter nennen", verliert die FDP-Generalsekretärin Nicola Beer die Geduld mit Angela Merkel.

„Sie weinte Krokodilstränen, als öffentlich wurde, dass ihr eigenes Handy abgehört wurde, gleichzeitig aber ermöglichte ihr Kanzleramt das Ausspähen der Daten von Millionen anderen Deutschen", zeigt sie die Doppelzüngigkeit auf. "Die Kanzlerin sollte im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit die Angelegenheit lückenlos aufklären. Diese neue Entwicklung zeigt, dass das ganze Ausmaß der NSA-Affäre noch nicht bekannt ist.“

Hintergrund

Durch das Programm 'Eikonal' hat der Bundesnachrichtendienst (BND) von 2004 bis 2008 millionenfach Daten deutscher Bürger an die NSA weitergegeben, die an einem Kommunikationsknotenpunkt in Frankfurt am Main abgeschöpft wurden. Der „Eikonal“-Projektleiter des BND hat am Donnerstag vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags berichtet, dass  „Eikonal“ für die BND-NSA-Kooperation zentral war.

Der BND habe demnach die Leitungen angezapft und immense Mengen auch internationaler Telefon- und Internetdaten abgeschöpft – „wie wenn man daheim an der Fernsehantenne einen zweiten Fernseher anschließt“, so der Zeuge. Eine „mehrstufige Filterkaskade“ habe bewirkt, dass das Gros der Daten aussortiert worden sei. Diese Daten seien dann aus dem BND-Geräten einfach verschwunden. „Sie verrauchen in der Wärme der Erfassungsgeräte.“

Nach Ansicht der Liberalen kann die Weitergabe der Daten deutscher Bürger an die NSA selbst mit dem G10-Gesetz nicht mehr gerechtfertigt werden. Dieses sieht seit 1968 vor, dass Verfassungsschutzämter sowie Bundesnachrichtendienst die Telekommunikation überwachen und Postsendungen öffnen dürfen. Dafür ist allerdings die schriftliche Genehmigung des Innenministeriums erforderlich. Aufsicht sollte das Parlamentarische Kontrollgremium sowie die G-10-Kommission leisten.

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