StiftungBKA-Gesetz

An die Grundrechte denken

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger über die anstehende Reform des BKA-Gesetzes
06.05.2016

Nach dem vernichtenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz der Großen Koalition muss bis Ende 2018 eine Reform kommen. Im Gastbeitrag für die "Heilbronner Stimme" erläutert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a.D., wie es nun weitergehen soll. Die Freidemokratin begrüßt das Urteil zum Gesetz aus dem Jahr 2009, das versucht habe, "den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz zugunsten der Sicherheit aufzulösen". Sie mahnt, dass bei der Reform des Gesetzes alle Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorabwehr sich an den Grundrechten messen lassen müssten.

"Verstärkte Polizeipräsenz, konsequente strafrechtliche Verfolgung von Tätern, bessere und intensivere Ermittlungsarbeit durch mehr Polizisten sind richtige Forderungen, die möglichst schnell umzusetzen sind. Auch eine effizientere Arbeit der Dienste ist notwendig", betont Leutheusser-Schnarrenberger. Eine weitgehende Datenübermittlung zwischen Polizei und Geheimdiensten gehe hingegen gar nicht. "Gerade hier ist ein Datenaustausch hoch sensibel und nur in konkreten Verdachtsfällen unausweichlich", unterstreicht sie. Grundsätzlich seien auch in Zukunft die Aufgabenbereiche von Polizeibehörden und Geheimdiensten strikt voneinander zu trennen.

Darüber hinaus habe das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen an die Übermittlung von Informationen an ausländische Geheimdienste aufgestellt. Richtig so, findet die ehemalige Justizministerin. Sie ist überzeugt: "In Zeiten des Terrors, der genau unsere offene Gesellschaft mit starken Grundrechten zerstören will, darf die Politik die Grundrechte nicht zum Anhängsel machen. Dann hätten die Terroristen ihr Ziel schon teilweise erreicht."

Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.

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