FDPUN-Waffenvertrag

Deutschland sendet Signal für Abrüstung

Guido WesterwelleGuido Westerwelle
23.05.2013

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den UN-Vertrag über Waffenhandel zu ratifizieren. Damit werden erstmals weltweite Standards geschaffen.

Der UN-Waffenhandelsvertrag begründe erstmals "verbindliche, globale Standards", sagte Außenminister Guido Westerwelle. "Das ist für die Rüstungskontrolle, die Sicherheit und den Schutz der Zivilbevölkerung in aller Welt ein großer Fortschritt – auch wenn wir uns noch stärkere Regeln für die Kontrolle und Begrenzung des Waffenhandels gewünscht hätten", führte Westerwelle aus.

Der Vertrag liegt ab dem 3. Juni 2013 im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung bereit. Es ist geplant, dass Westerwelle im Namen der Bundesrepublik noch am selben Tag den Vertrag unterzeichnet. Dadurch solle ein klares Signal gesendet werden für Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle. Westerwelle zeigte sich zuversichtlich, dass auch Bundestag und Bundesrat dem Vertrag zustimmen werden.

Parlament kann noch vor der Sommerpause handeln

Rainer StinnerRainer Stinner

FDP-Außenexperte Rainer Stinner begrüßte diese schnelle Entscheidung. So könne der Bundestag den Vertrag noch vor der Sommerpause ratifizieren. "Das Zustandekommen des Vertrags ist auch ein Erfolg der Beharrlichkeit Deutschlands bei den Verhandlungen", hob der Außenpolitiker hervor.

"Der UN-Waffenhandelsvertrag ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Kontrolle des internationalen Waffenhandels", betonte Stinner. Erstmals wurden internationale Mindeststandards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern vereinbart. Der Vertrag verbiete eine Weitergabe von Waffen, die bei der Begehung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden sollen. Außerdem müsse die Gefahr des Missbrauchs der Waffen für Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts bei Exportentscheidungen berücksichtigt werden, erläuterte der Liberale. "Damit werden in Deutschland schon lange geltende Bestimmungen nun auch internationales Recht." Zudem seien die Berichtspflichten aus dem Vertrag ein wesentlicher Beitrag zu mehr Transparenz im internationalen Waffenhandel. "Auch dies werden wir zügig umsetzen", kündigte Stinner an.

Hintergrund

Für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern gab es bislang noch keine international gültigen Standards. Das hatte für viele Menschen auf der Welt gravierende Folgen: Vor allem sogenannte kleine und leichte Waffen werden unkontrolliert weiterverbreitet und tragen zur Eskalation von bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsverletzungen und organisierter Kriminalität bei.

Noch am 28. März 2013 war ein Konsens über den Abschlusstext der Konferenz der Vereinten Nationen zur Ausarbeitung gemeinsamer, rechtlich verbindender Mindeststandards für den Transfer konventioneller Rüstungsgüter am Widerstand Irans, Nordkoreas und Syriens gescheitert. Bei dieser Konferenz war ein Konsens aller 193 Staaten erforderlich.

Daraufhin wurde der Vertragstext am 2. April in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Abstimmung gestellt, wo eine Staatenmehrheit zur Annahme genügte.  Der Vertrag tritt in Kraft, sobald ihn fünfzig Staaten ratifiziert haben.

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