25.02.2016Nach der Massenhinrichtung von 47 Menschen in Saudi-Arabien am vergangenen Wochenende hat die Stiftung für die Freiheit die Lage der Menschenrechte im Land unter die Lupe genommen. Für die Stiftung ist klar: Jeder Mensch hat grundlegende Rechte. Diese Menschenrechte dürfen durch niemanden, weder Staaten, Justiz oder Mitmenschen, verletzt werden. Das Vorgehen Saudi-Arabiens müsse daher von der Weltgemeinde angeprangert werden – gleichzeitig müssten aber auch internationale Akteure und Institutionen den eigenen Umgang mit solchen Missständen und den verantwortlichen Ländern evaluieren.
Bürger haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, Angeklagte ein Recht auf einen fairen Prozess mit einem Anwalt und Verurteilte ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Letzteres schließt für Deutschland und Europa die Todesstrafe aus. Die Tatsache, dass Saudi-Arabien seit 2006 dem UN-Menschenrechtsrat angehört und dennoch keine der gängigen Menschenrechtsabkommen anerkenne, ruft die Stiftung für die Freiheit auf den Plan. Denn: Die Aufgabe dieses Rates ist es, die Menschenrechte weltweit zu schützen und Staaten bei der Umsetzung jener Rechte zu unterstützen. Angesichts der aktuellen Führungsrolle Saudi-Arabiens in einem wichtigen Panel innerhalb des Rates ist diese ideologische Kluft aus Sicht der Stiftung umso gravierender.
Das Referat Menschenrechte der Stiftung ist überzeugt: Es ist richtig und wichtig, die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien anzuprangern und Besserung zu fordern. "Gleichzeitig sollten wir uns aber fragen, was es für die weltweite Umsetzung der Menschenrechte bedeutet, wenn ein Land, in dem die Menschenrechte massiv verletz werden, immer wieder in den Rat gewählt wird, der mithelfen soll, eben diese Rechte zu schützen. Und insbesondere sollten wir uns fragen was Deutschland tun kann, um diese Schieflage zu verbessern – denn Deutschland hat derzeit den Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates inne."
Deutschland muss Missstände in Saudi-Arabien anprangern
Nach der Massenhinrichtung von 47 Menschen in Saudi-Arabien am vergangenen Wochenende hat die Stiftung für die Freiheit die Lage der Menschenrechte im Land unter die Lupe genommen. Für die Stiftung ist klar: Jeder Mensch hat grundlegende Rechte. Diese Menschenrechte dürfen durch niemanden, weder Staaten, Justiz oder Mitmenschen, verletzt werden. Das Vorgehen Saudi-Arabiens müsse daher von der Weltgemeinde angeprangert werden – gleichzeitig müssten aber auch internationale Akteure und Institutionen den eigenen Umgang mit solchen Missständen und den verantwortlichen Ländern evaluieren.
Bürger haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, Angeklagte ein Recht auf einen fairen Prozess mit einem Anwalt und Verurteilte ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Letzteres schließt für Deutschland und Europa die Todesstrafe aus. Die Tatsache, dass Saudi-Arabien seit 2006 dem UN-Menschenrechtsrat angehört und dennoch keine der gängigen Menschenrechtsabkommen anerkenne, ruft die Stiftung für die Freiheit auf den Plan. Denn: Die Aufgabe dieses Rates ist es, die Menschenrechte weltweit zu schützen und Staaten bei der Umsetzung jener Rechte zu unterstützen. Angesichts der aktuellen Führungsrolle Saudi-Arabiens in einem wichtigen Panel innerhalb des Rates ist diese ideologische Kluft aus Sicht der Stiftung umso gravierender.
Das Referat Menschenrechte der Stiftung ist überzeugt: Es ist richtig und wichtig, die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien anzuprangern und Besserung zu fordern. "Gleichzeitig sollten wir uns aber fragen, was es für die weltweite Umsetzung der Menschenrechte bedeutet, wenn ein Land, in dem die Menschenrechte massiv verletz werden, immer wieder in den Rat gewählt wird, der mithelfen soll, eben diese Rechte zu schützen. Und insbesondere sollten wir uns fragen was Deutschland tun kann, um diese Schieflage zu verbessern – denn Deutschland hat derzeit den Vorsitz des UN-Menschenrechtsrates inne."