FDPMenschenrechte in der Türkei

Deutschland darf kein Referendum über die Todesstrafe zulassen

Die Freien Demokraten lehnen eine Abstimmung über die Todesstrafe entschieden abDie FDP lehnt eine Abstimmung in Deutschland über die Todesstrafe in der Türkei entschieden ab
25.04.2017

Die türkische Regierung strebt die Wiedereinführung der Todesstrafe an. Im Falle einer Volksabstimmung darüber müsse die Bundesregierung eine konsequente Haltung an den Tag legen, verlangt FDP-Chef Christian Lindner. "Ich würde mir jetzt schon von der Bundesregierung eine präzise Erklärung an Ankara wünschen: Wenn Ihr auf die Idee kommt, ein Referendum über die Todesstrafe abzuhalten, wird es in Deutschland keine Genehmigung geben, dafür Wahlurnen aufzustellen", sagte er bei einer Focus-Podiumsdiskussion. Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki verdeutlichte, dass die Unterstützung für diesen Schritt nicht in den deutschen Verfassungsrahmen passe.

In der Diskussion rügte Lindner den in Deutschland weit verbreiteten Ansatz, sich nicht ausreichend zu der "großartigen objektiven Wertordnung" des Grundgesetzes zu bekennen. "Wenn wir das selbst nicht mehr ernst nehmen, wie soll sich jemand, der ursprünglich aus der Türkei stammt, an dieser Wertordnung orientieren", fragte er. Das zurückhaltende Auftreten der Bundesregierung gegenüber Erdogan ist für ihn skandalös. Denn inzwischen sei klar: "Die Türkei ist eine islamistische Diktatur." In der Runde bei Maybrit Illner verwies EU-Parlamentsvize Alexander Graf Lambsdorff außerdem auf die katastrophale Lage der türkischen Justiz im Allgemeinen. "Die Richter-Positionen hat Erdogan schon besetzt", konstatierte er mit Blick auf die systematische Aushöhlung der Gewaltenteilung.

Integration bedeutet Verinnerlichung des Grundgesetzes

FDP-Vize Kubicki sieht das Thema als Lackmustest für in Deutschland lebende türkische Staatsbürger. Integration bedeute, sich auf den Boden des Grundgesetzes zu begeben und in diesem Rechtsraum auch unterwegs zu sein, gab er im Interview mit SWR 2 zu bedenken. Wer sich für die Todesstrafe entscheide, "der verlässt in der Tat unseren Verfassungsrahmen und muss sich fragen lassen, ob er sich hier wirklich zu Hause fühlt", stellte Kubicki klar. "Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte er dorthin gehen, wo er sich zu Hause fühlt."

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