15.03.2018Als Helmut Kohl vor 27 Jahren den Solidaritätszuschlag einführte, sollte dies eine begrenzte Sonderabgabe zur Entlastung der Kosten der Einheit sein. Diese Sondersteuer auf Zeit wurde mit dem Versprechen eingeführt, dass wenn sein Grund wegfällt, er auch abgeschafft wird. Doch das Extra-Geld macht den Staat bequem. Und da Steuern nicht zweckgebunden sind, muss die Bundesregierung die Einnahmen nicht in die neuen Bundesländer investieren. Das tut sie auch nicht.
Es weiß also keiner so genau, welcher Teil der Einnahmen in den Osten überwiesen wird. Laut dem Bundesfinanzministerium übersteigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag die tatsächlichen Ausgaben. Zwischen 2010 und 2015 gingen aufgrund des Soli mehr als 83 Milliarden Euro an den Staat. Die Förderung der neuen Länder durch den Solidarpakat II betrug im gleichen Zeitraum jedoch weniger als 65 Milliarden Euro. Was an Zahlungen geflossen ist und wofür, ist Glaubenssache: Tatsache ist, dass die Bundesregierung die Transferleistungen der westdeutschen an die ostdeutschen Bürger seit 1998 nicht mehr erfasst.
Das Geld aus dem Solidaritätszuschlag landet in einem großen Topf, in den auch alle anderen Steuereinnahmen fließen, und wird dazu verwendet, die Ausgaben des Staates zu decken. Einige Steuern, wie die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer oder die Umsatzsteuer, teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Andere Steuern, wie die Mineralölsteuer oder die Tabaksteuer, stehen allein dem Bund zu, genau wie auch der Solidaritätszuschlag.
Im ersten Jahr brachte der Solidaritätszuschlag dem Bund etwa elf Milliarden Euro ein. Ab 1. Juli 1992 wurde er dann wie versprochen nicht mehr erhoben. Jedoch nur vorerst. Zunächst einmal erhöhte der Staat zum 1. Januar 1993 die Mehrwertsteuer von 14 auf 15 Prozent, um die Ausfälle wettzumachen. Aber das reichte nicht - die Ausgaben waren höher als erwartet. Also nahm der Staat noch 1993 einen Kredit von 34 Milliarden Euro auf. Zudem führte die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 1995 wieder ein: wie auch beim ersten Mal in Höhe von 7,5 Prozent auf die Einkommensteuer, diesmal aber unbefristet. Im Jahr 1998 wurde er auf Druck der FDP auf 5,5 Prozent gesenkt.
Aber es reichte immer noch nicht: 1995 wurde zusätzlich der so genannte Solidarpakt eingeführt. Dieser Pakt ist jedoch unabhängig vom Solidaritätszuschlag. Er entstand aus einer konzertierten Aktion von Bundesregierung, Ministerpräsidenten sowie den Partei- und Fraktionsvorsitzenden. Im Jahr 2001 einigten sie sich darauf, den Pakt bis 2019 zu verlängern. Nun heißt er Solidarpakt II. Er wird gerne mit dem Soli verwechselt. Aber auch ohne Soli müsste der Bund weiter den Solidarpakt für die neuen Länder finanzieren.
Damit ist eines sicher: Mit Ablauf des Jahres 2019 entfällt für die Politik das letzte Argument, sich an die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu klammern: Die Förderung der ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts II endet - damit muss auch der Soli abgeschafft werden. Er belastet vor allem die Mitte der Gesellschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen, die sich auf die Digitalisierung vorbereiten sollen, sagen die Freien Demokraten. "Der Soli ist als eine Sondersteuer auf Zeit eingeführt worden mit dem Versprechen, dass wenn sein Grund wegfällt, er auch abgeschafft wird. Deswegen müssen die anderen Fraktionen jetzt zustimmen", fordert FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Für das lange Leben des Soli gibt es nur eine Erklärung: Die Bundesregierung will auf diese Einnahmequelle nicht verzichten.
Der Soli: Eine unendliche Geschichte?
Der Solidaritätszuschlag erhitzt nun schon seit 27 Jahren die GemüterAls Helmut Kohl vor 27 Jahren den Solidaritätszuschlag einführte, sollte dies eine begrenzte Sonderabgabe zur Entlastung der Kosten der Einheit sein. Diese Sondersteuer auf Zeit wurde mit dem Versprechen eingeführt, dass wenn sein Grund wegfällt, er auch abgeschafft wird. Doch das Extra-Geld macht den Staat bequem. Und da Steuern nicht zweckgebunden sind, muss die Bundesregierung die Einnahmen nicht in die neuen Bundesländer investieren. Das tut sie auch nicht.
Es weiß also keiner so genau, welcher Teil der Einnahmen in den Osten überwiesen wird. Laut dem Bundesfinanzministerium übersteigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag die tatsächlichen Ausgaben. Zwischen 2010 und 2015 gingen aufgrund des Soli mehr als 83 Milliarden Euro an den Staat. Die Förderung der neuen Länder durch den Solidarpakat II betrug im gleichen Zeitraum jedoch weniger als 65 Milliarden Euro. Was an Zahlungen geflossen ist und wofür, ist Glaubenssache: Tatsache ist, dass die Bundesregierung die Transferleistungen der westdeutschen an die ostdeutschen Bürger seit 1998 nicht mehr erfasst.
Das Geld aus dem Solidaritätszuschlag landet in einem großen Topf, in den auch alle anderen Steuereinnahmen fließen, und wird dazu verwendet, die Ausgaben des Staates zu decken. Einige Steuern, wie die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer oder die Umsatzsteuer, teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Andere Steuern, wie die Mineralölsteuer oder die Tabaksteuer, stehen allein dem Bund zu, genau wie auch der Solidaritätszuschlag.
Forderungen der FDP
Solidarpakt nicht mit Soli verwechseln
Im ersten Jahr brachte der Solidaritätszuschlag dem Bund etwa elf Milliarden Euro ein. Ab 1. Juli 1992 wurde er dann wie versprochen nicht mehr erhoben. Jedoch nur vorerst. Zunächst einmal erhöhte der Staat zum 1. Januar 1993 die Mehrwertsteuer von 14 auf 15 Prozent, um die Ausfälle wettzumachen. Aber das reichte nicht - die Ausgaben waren höher als erwartet. Also nahm der Staat noch 1993 einen Kredit von 34 Milliarden Euro auf. Zudem führte die Bundesregierung den Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 1995 wieder ein: wie auch beim ersten Mal in Höhe von 7,5 Prozent auf die Einkommensteuer, diesmal aber unbefristet. Im Jahr 1998 wurde er auf Druck der FDP auf 5,5 Prozent gesenkt.
Aber es reichte immer noch nicht: 1995 wurde zusätzlich der so genannte Solidarpakt eingeführt. Dieser Pakt ist jedoch unabhängig vom Solidaritätszuschlag. Er entstand aus einer konzertierten Aktion von Bundesregierung, Ministerpräsidenten sowie den Partei- und Fraktionsvorsitzenden. Im Jahr 2001 einigten sie sich darauf, den Pakt bis 2019 zu verlängern. Nun heißt er Solidarpakt II. Er wird gerne mit dem Soli verwechselt. Aber auch ohne Soli müsste der Bund weiter den Solidarpakt für die neuen Länder finanzieren.
Weiterführende Infos
Damit ist eines sicher: Mit Ablauf des Jahres 2019 entfällt für die Politik das letzte Argument, sich an die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu klammern: Die Förderung der ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Solidarpakts II endet - damit muss auch der Soli abgeschafft werden. Er belastet vor allem die Mitte der Gesellschaft, die kleinen und mittleren Unternehmen, die sich auf die Digitalisierung vorbereiten sollen, sagen die Freien Demokraten. "Der Soli ist als eine Sondersteuer auf Zeit eingeführt worden mit dem Versprechen, dass wenn sein Grund wegfällt, er auch abgeschafft wird. Deswegen müssen die anderen Fraktionen jetzt zustimmen", fordert FDP-Fraktionsvize Christian Dürr. Für das lange Leben des Soli gibt es nur eine Erklärung: Die Bundesregierung will auf diese Einnahmequelle nicht verzichten.