14.04.2016Die Freien Demokraten in der Bremischen Bürgerschaft setzen sich mit einem Dringlichkeitsantrag für die Abschaffung des §103 StGB ein. Denn: Der aktuelle Fall "Böhmermann/Erdogan" zeigt, wie absurd dieser Straftatbestand ist. FDP-Fraktionschefin Lencke Steiner betont: "Erdogan hatte den Schlüssel zur EU bereits in der Hand, jetzt sollten wir das Schloss austauschen. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind Grundrechte und für uns nicht verhandelbar.“
Um Beleidigungen zu ahnden, reicht nach Ansicht der Freien Demokraten allein der §185 StGB als Grundlage aus: Beleidigungen gegenüber Staatsoberhäuptern sind nicht härter zu bestrafen, als Beleidigungen gegenüber Max Mustermann. Die Majestätsbeleidigung als Sonderfall ist aus Sicht der Freien Demokraten nicht mehr zeitgemäß.
"Darum fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag den entsprechenden Paragraphen abzuschaffen", so Steiner.
Die momentane Debatte rund um Jan Böhmermann und das Erdogan Gedicht bewog die Freien Demokraten dazu, ein klares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Kunst abzugeben: "Meinungsfreiheit gilt universell und für uns als Freie Demokraten ist diese auch nicht verhandelbar", so Hauke Hilz.
Dass Kanzlerin Angela Merkel den Beitrag von Jan Böhmermann öffentlich bewertet und in einem Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten als bewusst verletzten bewertet habe, sei ein Unding. "Als Partei der Bürgerrechte mussten wir hier entschieden reagieren. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Kunst sind nicht verhandelbar und dürfen nicht eingeschränkt werden."
Causa Erdogan: Zeit das Schloss auszutauschen
Lencke Steiner setzt sich für die Abschaffung des §103 StGB einDie Freien Demokraten in der Bremischen Bürgerschaft setzen sich mit einem Dringlichkeitsantrag für die Abschaffung des §103 StGB ein. Denn: Der aktuelle Fall "Böhmermann/Erdogan" zeigt, wie absurd dieser Straftatbestand ist. FDP-Fraktionschefin Lencke Steiner betont: "Erdogan hatte den Schlüssel zur EU bereits in der Hand, jetzt sollten wir das Schloss austauschen. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit sind Grundrechte und für uns nicht verhandelbar.“
Um Beleidigungen zu ahnden, reicht nach Ansicht der Freien Demokraten allein der §185 StGB als Grundlage aus: Beleidigungen gegenüber Staatsoberhäuptern sind nicht härter zu bestrafen, als Beleidigungen gegenüber Max Mustermann. Die Majestätsbeleidigung als Sonderfall ist aus Sicht der Freien Demokraten nicht mehr zeitgemäß.
"Darum fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag den entsprechenden Paragraphen abzuschaffen", so Steiner.
klares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
Die momentane Debatte rund um Jan Böhmermann und das Erdogan Gedicht bewog die Freien Demokraten dazu, ein klares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Kunst abzugeben: "Meinungsfreiheit gilt universell und für uns als Freie Demokraten ist diese auch nicht verhandelbar", so Hauke Hilz.
Dass Kanzlerin Angela Merkel den Beitrag von Jan Böhmermann öffentlich bewertet und in einem Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten als bewusst verletzten bewertet habe, sei ein Unding. "Als Partei der Bürgerrechte mussten wir hier entschieden reagieren. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Kunst sind nicht verhandelbar und dürfen nicht eingeschränkt werden."