29.11.2012FDP-FraktionRechtspolitik

BUSCHMANN: Wir entlasten kleine Unternehmen von Bilanz-Bürokratie

BERLIN. Zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (Micro-BilG) erklärt der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:

​Unternehmer sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können und nur so viel Bürokratielast tragen, wie es unbedingt nötig ist. Dieser Leitidee fühlen wir uns als FDP-Bundestagsfraktion verpflichtet. Und diese Leitidee verwandelt der vorliegende Gesetzentwurf ein Stück weit in Rechtswirklichkeit. Vom Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (Micro-BilG) werden ca. 500.000 kleine Unternehmen in Deutschland profitieren.

Das Micro-BilG findet auf Gesellschaften Anwendung, die höchstens 700.000 Euro Umsatzerlöse, 350.000 Euro Bilanzsumme und zehn Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen und jeweils zwei dieser drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen - also innerhalb eines Jahres - unterschreiten. Das MicroBilG erlaubt es diesen Unternehmen, bei der Aufstellung des Jahresabschlusses auf einen Anhang zu verzichten. Informationen, die aus Gründen des Gläubigerschutzes erforderlich sind, wie z.B. die Haftungsverhältnisse, können künftig unkompliziert unter die Bilanz geschrieben werden.

Hierdurch mindern wir nicht nur den Aufwand bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Wir werden vermutlich auch einen Großteil der häufig sehr streitigen und zeitraubenden Ordnungsgeldverfahren nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) künftig vermeiden können. Denn von diesen Verfahren sind fast ausschließlich kleine Unternehmen betroffen, die keinen korrekten Anhang eingereicht haben. Da diese Unternehmen künftig auf den Anhang verzichten können, wird es wohl auch nicht mehr zu entsprechenden Ordnungsgeldverfahren kommen.

968-Buschmann-Bilanz-Bürokratie

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