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Bundesverfassungsgericht verteidigt die Menschenwürde

Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von psychisch kranken MenschenDas Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von psychisch kranken Menschen
24.07.2018

Ohne richterlichen Beschluss dürfen Patienten in der Psychiatrie zukünftig nicht mehr länger fixiert werden. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, sowie der bayerische FDP-Spitzenkandidat Martin Hagen begrüßen dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ein wichtiges Zeichen für die Menschenwürde. "Künftig wird die persönliche Freiheit von Menschen, die in einer Situation nicht entscheidungsfähig und aggressiv sind, besser geschützt", betont Leutheusser-Schnarrenberger.

Ärzte und Pflegepersonal würden dadurch noch stärker gefordert, konstatiert die ehemalige Bundesjustizministerin. "Fixierung darf nicht die persönliche Betreuung in einer psychiatrischen Einrichtung ersetzen", mahnt sie. Nun mache auch das Urteil klar: Medizinisch indizierte Fixierungen, die das Recht zur freien Bewegung vollständig aushöhlen, müssten immer durch einen Richter genehmigt werden. "Sie sind immer das aller letzte Mittel des Umgangs mit einem Patienten", unterstreicht Leutheusser-Schnarrenberger. Nur für sehr kurze Zeit, in jedem Fall unter 30 Minuten, könne ein Arzt künftig diese Fesselung von Menschen anordnen, wenn es eine anders nicht zu bewältigende Gefahr für andere Menschen gibt.

Richter müssen psychisch Kranke in Bayern schützen

"Leider hat der Gesetzgeber in Bayern vor kurzem ein Psychiatriegesetz verabschiedet, ohne den dringend notwendigen Richtervorbehalt aufzunehmen", fügt Leutheusser-Schnarrenberger hinzu. Deshalb wird das Urteil vor allem Bayern betreffen, der Freistaat muss nun innerhalb eines Jahres nachbessern. Dieses Vorgehen der CSU sieht auch Hagen kritisch. "Es ist ein Drama in Bayern, dass es bei diesen hochsensiblen Themen immer erst massiven öffentlichen Druck oder höchstrichterliche Entscheidungen benötigt, um elementare Bürgerrechte zu schützen", rügt der FDP-Spitzenkandidat. Beim Psychiatriegesetz habe die Staatsregierung die Grundrechte psychisch kranker Bürger "ohne Scham zur Disposition gestellt und Kranke stigmatisiert", stellt er klar. Nun gelte es, bei der Landtagswahl am 14. Oktober einen Kurswechsel einzuleiten. "Die FDP steht für eine Politik, die Kranken hilft und die Bürgerrechte wahrt." (ch)

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