20.06.2018Die seit dem 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt für Unmut. Groß ist die Sorge bei Vereinen und kleineren Unternehmen, bereits wegen Bagatellverstößen im Datenschutz abgemahnt zu werden. Die FDP-Fraktion reichte deshalb einen Antrag im Bundestag ein, um dieses massive Bedrohung zu verhindern. "Obwohl die Union gern konkretere Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch beschlossen hätte, stimmten sie dem FDP-Antrag nicht zu", stellt FDP-Präsidiumsmitglied Marco Buschmann fest. Für die Betroffenen bleiben die Probleme nun weiterhin bestehen.
Bundestag lässt DSGVO-Mängel weiter bestehen
Die FDP dringt auf Nachbesserungen bei den neuen DatenschutzregelnDie seit dem 25. Mai geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sorgt für Unmut. Groß ist die Sorge bei Vereinen und kleineren Unternehmen, bereits wegen Bagatellverstößen im Datenschutz abgemahnt zu werden. Die FDP-Fraktion reichte deshalb einen Antrag im Bundestag ein, um dieses massive Bedrohung zu verhindern. "Obwohl die Union gern konkretere Maßnahmen gegen den Abmahnmissbrauch beschlossen hätte, stimmten sie dem FDP-Antrag nicht zu", stellt FDP-Präsidiumsmitglied Marco Buschmann fest. Für die Betroffenen bleiben die Probleme nun weiterhin bestehen.
Ein wichtiger Bestandteil des FDP-Antrags ist die Frage an die Bundesregierung: Welche Verstöße sind überhaupt abmahnfähig? Hier mangelt es an einer konkreten Festlegung, die für alle verständlich ist. Zudem dürfen erste Abmahnungen nichts kosten, solange es lediglich kleine und unabsichtliche Fehler sind. Außerdem muss eine generelle Lösung gegen missbräuchliche Abmahnungen gefunden werden. Diese stellen eine massive Bedrohung nicht nur für Kleinunternehmen und neugegründete Start-ups dar. Die Große Koalition hat es verschlafen, diese wichtigen Themen aufzugreifen. Es herrscht weiterhin dringender Handlungsbedarf.