11.06.2015Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Freitag in erster Lesung durchs Parlament gehen soll, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar: Laut zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Mängel auf und müsse korrigiert werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Für FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigt sich, "dass dem Justizminister der Dilettantismus die Hand geführt hat, wenn von seinem Haus eindeutige Vorgaben aus Karlsruhe ‚nicht richtig‘ umgesetzt worden sind." Er erwartet, dass die Regierung jetzt Abstand von ihren Plänen nimmt.
Wolfgang Kubicki spielt damit auf eine Formulierung aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes an. Die Parlamentsjuristen seien der Ansicht, "dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt", berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Auch sei die Forderung der Karlsruher Richter nicht richtig umgesetzt worden, dass Betroffene vor der Datenerhebung über diese unterrichtet werden müssten.
Kubicki überrascht das nicht. Er sagt viel mehr: "Nun haben wir es schwarz auf weiß: Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist mit den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gemacht haben, nicht vereinbar."
Die Parlamentsjuristen haben Mängel beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten ausgemacht. Ein Detail, das Kubicki hervorhebt: "Erfreulich für den Grundrechtsschutz in Deutschland dürfte sein, dass der vor allem vom EuGH geforderte Schutz der Berufsgeheimnisträger zum Knackpunkt für die Umsetzung des Gesetzes werden wird."
Der Liberale ist überzeugt: "Wenn die Bundesregierung das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt, dann wäre die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hiermit unmöglich." Denn technisch werde es kaum umsetzbar sein, die Daten der Berufsgeheimnisträger vor der Speicherung herauszunehmen.
Die Freien Demokraten erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass sie von ihren verfassungs- und europarechtswidrigen Plänen Abstand nimmt. "Dies wäre auch aus Gründen der Gesichtswahrung zu empfehlen, weil klar ist, dass ein solches Gesetz in jedem Fall höchstrichterlich kassiert werden würde", so Kubicki.
Bundesregierung muss Abstand von Vorratsdatenspeicherung nehmen
Wolfgang Kubicki ist sicher: Das Gesetz wird in jedem Fall höchstrichterlich kassiertDas Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Freitag in erster Lesung durchs Parlament gehen soll, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar: Laut zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch erhebliche Mängel auf und müsse korrigiert werden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Für FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigt sich, "dass dem Justizminister der Dilettantismus die Hand geführt hat, wenn von seinem Haus eindeutige Vorgaben aus Karlsruhe ‚nicht richtig‘ umgesetzt worden sind." Er erwartet, dass die Regierung jetzt Abstand von ihren Plänen nimmt.
Wolfgang Kubicki spielt damit auf eine Formulierung aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes an. Die Parlamentsjuristen seien der Ansicht, "dass der Gesetzentwurf die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben in mehreren Punkten nicht erfüllt", berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Mittwoch unter Berufung auf zwei Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Auch sei die Forderung der Karlsruher Richter nicht richtig umgesetzt worden, dass Betroffene vor der Datenerhebung über diese unterrichtet werden müssten.
Kubicki überrascht das nicht. Er sagt viel mehr: "Nun haben wir es schwarz auf weiß: Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist mit den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht gemacht haben, nicht vereinbar."
Einführung der Vorratsdatenspeicherung hiermit unmöglich
Die Parlamentsjuristen haben Mängel beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten ausgemacht. Ein Detail, das Kubicki hervorhebt: "Erfreulich für den Grundrechtsschutz in Deutschland dürfte sein, dass der vor allem vom EuGH geforderte Schutz der Berufsgeheimnisträger zum Knackpunkt für die Umsetzung des Gesetzes werden wird."
Der Liberale ist überzeugt: "Wenn die Bundesregierung das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ernst nimmt, dann wäre die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hiermit unmöglich." Denn technisch werde es kaum umsetzbar sein, die Daten der Berufsgeheimnisträger vor der Speicherung herauszunehmen.
Die Freien Demokraten erwarten jetzt von der Bundesregierung, dass sie von ihren verfassungs- und europarechtswidrigen Plänen Abstand nimmt. "Dies wäre auch aus Gründen der Gesichtswahrung zu empfehlen, weil klar ist, dass ein solches Gesetz in jedem Fall höchstrichterlich kassiert werden würde", so Kubicki.