FDPNetzwerkdurchsetzungsgesetz

Bundesrat darf NetzDG nicht beschließen

Die Angst vor Falschmeldungen und Hasspostings im Wahlkampf führt zu Aktionismus. Bild: Rawpixel.com / Shutterstock.comDie Angst vor Falschmeldungen und Hasspostings im Wahlkampf führt zu Aktionismus. Bild: Rawpixel.com / Shutterstock.com
04.07.2017

Der Bundestag hat das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Für die Freien Demokraten bestehen schon im Hinblick auf die Zuständigkeit des Bundes verfassungsrechtliche Bedenken, denn für diese Form der Medienaufsicht sind die Länder zuständig. Darüber hinaus verstoße der Beschluss gegen europäisches Recht, so FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. Sie fordert den Bundesrat deswegen auf, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht anzunehmen.

Bis zum Schluss wurde am letzten Gesetzesentwurf gefeilt: Der Bundestags-Rechtsausschuss hat am Donnerstag die letzten Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. "Die Bundesregierung war verpflichtet, das NetzDG bei der Europäischen Kommission anzuzeigen", betont Beer. Der ursprüngliche alte Entwurf sei ordnungsgemäß zur Notifizierung angemeldet worden. "Der Bundestag hat aber heute einen völlig neuen Gesetzesentwurf angenommen, der sich maßgeblich vom ursprünglichen Referentenentwurf unterscheidet", kritisiert sie.

Mit Blick auf den Grundsatz der Staatsfreiheit der Medien bestünden zudem erhebliche Bedenken, ob die staatliche Aufsicht einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den Binnenmarkt der Europäischen Union darstelle, so Beer weiter. "Daher haben wir Freidemokraten die Europäische Kommission durch ein Schreiben darauf hingewiesen, dass ein erneutes Notifizierungsverfahren durchgeführt werden muss. Wir fordern den Bundesrat nachdrücklich auf, die Notifizierung abzuwarten und das NetzDG vorerst nicht zu beraten und zu beschließen." Ansonsten drohe Deutschland eine Staatshaftung gegenüber den betroffenen Unternehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel, warnt die FDP-Generalsekretärin.

Der Staat entledigt sich seiner Kontrollaufgabe

Das NetzDG sieht vor, dass die Betreiber von Social-Media-Plattformen für die rasche Entfernung rechtswidriger Postings in die Pflicht genommen werden. Kommen sie dieser Aufgabe nicht schnell genug nach, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Experten fürchten, dass die Meinungsfreiheit den drakonischen Strafen zum Opfer fällt, wenn die Unternehmen vorsichtshalber auch zulässige Inhalte sperren.

Die FDP-Generalsekretärin hatte schon vor der Abstimmung im Bundestag scharf kritisiert, dass sich der Staat mit diesem Gesetz seiner Aufgabe der Rechtsdurchsetzung entledige. Er verlagere die Entscheidung, "ob eine Äußerung Satire, einfach geschmacklos ist oder ob eine Äußerung als Beleidigung, Verleumdung oder Volksverhetzung offensichtlich rechtswidrig ist, auf private Anbieter sozialer Netzwerke".

Dabei dürfe der Gesetzgeber keine Maßnahme beschließen, die gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoße und in unangemessener Weise in die Meinungsfreiheit eingreife. Beer mahnte: "Statt einer verfassungswidrigen Privatisierung der Rechtsdurchsetzung brauchen wir eine effektive Zusammenarbeit von sozialen Netzwerken und Strafverfolgungsbehörden, die rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt und Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten zeitnah aus dem Internet löscht."

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