FDPInterview

Bürgerrechte im digitalen Zeitalter verteidigen

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerDie Freien Demokraten fehlen der deutschen Politik, so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
31.03.2015

Im Internet sind die Bürgerrechte ein sensibles Thema. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mitglied im Google-Löschbeirat, erklärt, warum die FDP zum Schutz selbiger fehlt. Die Freidemokratin erklärte mit Blick auf die neue Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung: „Es zeigt die Beliebigkeit der SPD und wie sehr die FDP fehlt.“ Sie kritisierte, dass die Große Koalition nach einem ordentlichen Start in vielen Streitereien verfangen sei.

„Die SPD hatte schon das erste verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der letzten Großen Koalition 2006/2007 zu verantworten“, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der "Nürnberger Zeitung". Sie erläuterte, dass in der Sache nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten nicht mehr zulässig sei und deshalb von der EU-Kommission auch nicht mehr betrieben werde. „Ein mögliches neues deutsches Gesetz wird deshalb wieder vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden müssen“, betonte die Freidemokratin. „Die FDP fehlt als kompetente Anwältin und Verteidigerin der Bürgerrechte und als marktwirtschaftliches Gewissen.“

Der Großen Koalition fehle „ein klarer marktwirtschaftlicher Kurs und die Verteidigung der Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie monierte, dass die massenhafte Überwachung unter anderem durch die NSA auch von der SPD widerspruchslos akzeptiert werde, „obwohl sie noch 2013 das Gegenteil im Wahlkampf versprochen haben“.

Klare Regeln für Suchmaschinenbetreiber

Der Google-Löschbeirat hat Anfang Februar seinen Bericht vorgelegt und Google klare Empfehlungen für die Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden gegeben. Leutheusser-Schnarrenberger berichtete, dass sich der Suchmaschinengigant um ausgewogene Entscheidungen bemühe und etwa 40 Prozent der Links zu Beiträgen, die durch die massenhafte Verbreitung die Persönlichkeitsrechte der Nutzer verletzen, lösche. Sie stellte klar: „Es ist aber notwendig, dass in die derzeitigen Beratungen zur europäischen Datenschutzgrundverordnung klare Verfahrensregelungen und Konkretisierungen aufgenommen werden. Denn das gilt ja für alle Suchmaschinenbetreiber.“

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