FDPVorratsdatenspeicherung

Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützen

Marco Genthe
27.09.2013

Bei der Speicherung von Daten durch die Sicherheitsbehörden muss es Grenzen geben, fordert FDP-Rechtsexperte Marco Genthe.

In einer Debatte im niedersächsischen Landtag über einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hat sich der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Genthe, für genaue und strikte Regeln im Umgang der Behörden mit den Daten der Bürger ausgesprochen. Zwar müssten sich die Ermittler auf veränderte Rahmenbedingungen bei der Strafverfolgung einstellen. "Zugleich muss das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Denn das ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht", betonte Genthe in seiner Rede.

Der Liberale warnte davor, die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung zu überschätzen. „Andere Länder haben damit bei Straftaten keine höhere Aufklärungsquote erreicht", das werde durch wissenschaftliche Studien belegt, so Genthe. Die FDP-Fraktion beharrt darauf, dass der Richtervorbehalt im Gesetz festgeschrieben wird. Die Behörden können dann zwar Daten in begründeten Verdachtsfällen vorübergehend speichern, benötigen für die Verwendung der Daten aber eine richterliche Genehmigung.

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