BRUNKHORST: Schacht Konrad kann noch in diesem Sommer starten. Wichtiger Rechtsstreit zur Lösung der Endlagerfrage heute beendet
BERLIN. Zum Klage abweisenden Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu Schacht Konrad erklärt die Sprecherin für Naturschutz & Reaktorsicherheit der FDP-Bundestagsfraktion, Angelika BRUNKHORST:
Die FDP begrüßt, dass der jahrelange Rechtsstreit um das geplante Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei Salzgitter endlich entschieden ist. Der Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad wurde mit dem heutigen Urteil für rechtmäßig und als von Anfang an gültig befunden. Nach den Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung ist der Beschluss damit in spätestens fünf Monaten, also noch im August dieses Jahres vollziehbar.
Das Interesse an der zügigen Einlagerung der in Kernkraftwerken, Medizin und Forschung anfallenden Abfälle ist stärker zu bewerten als die Bedenken der Kläger. In Schacht Konrad wird der weitaus größte Teil der Abfälle eingelagert. Die als schwach- und mittelradioaktiv einzustufenden kontaminierten Werkzeuge und Kleidungsstücke machen mehr als 85 Prozent allen radioaktiven Abfalls aus.
Bundesminister Sigmar Gabriel könnte seinen Teil zur Erfüllung des Koalitionsvertrages beitragen und der Großen Koalition so ein Geschenk zum ersten Geburtstag machen: Er muss das ihm unterstellte Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) nach Vorliegen des vollständigen Urteils lediglich den erneuten Antrag auf Inbetriebnahme von Schacht Konrad stellen lassen. Allein BMU bzw. BfS sind hierfür zuständig und nicht, wie von Sigmar Gabriel unlängst behauptet, das niedersächsische Umweltministerium. Die Endlagerfrage könnte damit spätestens im Herbst 2006 großenteils gelöst sein.
Jede weitere Verzögerung würde dagegen ohne Not und ohne rechtlichen Grund die Endlagerfrage auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben und außerdem Ansprüche auf Rückzahlung der fast 900 Mio. Euro getätigten Investitionen auslösen. Die FDP appelliert an das
Verantwortungsbewusstsein der Bundesregierung und fordert Umweltminister Gabriel auf, nun unverzüglich den Startschuss für Schacht Konrad zu geben. Weiteres Taktieren und Verzögern verstieße gegen geltendes Recht, eine Revision gegen das Urteil ist ohnehin nicht zugelassen. Die rechtlichen Fragen zur Lösung der Endlagerfrage sind mit dem heutigen Urteil abschließend beantwortet. Schacht Konrad kann noch in diesem Sommer starten.
Knut Steinhäuser
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