24.02.2003FDP-FraktionArbeitsmarkt

BRÜDERLE: Regierungspläne unausgegoren

BERLIN. Zu den am Wochenende bekannt gewordenen Überlegungen zur Änderung des Kündigungsschutzes aus dem Wirtschaftsministerium erklärt der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer BRÜDERLE:

Die Abfindungspläne aus dem Wirtschaftsministeriums sind unausgegoren, bürokratisch und realitätsfern. Die Bundesregierung will gesetzlich eine Mindestabfindung festlegen, die im Zweifel Arbeitnehmer im Falle der betriebsbedingten Kündigungen zu zusätzlichen Klagen vor den Arbeitsgerichten anreizt. Von Rechtssicherheit für die Unternehmen und ihre Beschäftigten kann hierbei keine Rede sein. Kein Wunder, dass Verdi-Chef Bsirske hier Gesprächsbereitschaft signalisiert. Denn Grün-Rot will jetzt zu dem heute schon vorhandenen Gürtel noch die Hosenträger für den Arbeitnehmer liefern. So wird das Kündigungsschutzgesetz als Einstellungshemmnis zementiert.
Besser ist das Vertragsoptionsmodell der FDP. Wir wollen Freiräume für die Arbeitsvertragsparteien erweitern. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes soll sich nach unseren Vorstellungen der Arbeitgeber vertraglich verpflichten können, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen oder eine Weiterbildung zu finanzieren. Das ist zum Vorteil für beide Seiten: Der Arbeitnehmer erhält entweder eine Abfindung oder auf Kosten seines Arbeitgebers eine betriebliche Zusatzausbildung, die seine Wettbewerbschancen am Arbeitsmarkt verbessern. Und der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne weitere Kosten zu beenden.
Außerdem muss die Hemmschwelle für kleine Unternehmen, den Personalbestand über fünf Beschäftigte auszuweiten, endlich fallen. Deshalb ist die konsequente Regelung: Das komplizierte Kündigungsschutzgesetz darf erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern gelten. Das schafft neue Arbeitplätze.

Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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