04.12.2012FDP-FraktionEnergiepolitik

BREIL: Wer im Verlagshaus sitzt, darf nicht auf Golfclubs zielen - Stromkunden finanzieren Einnahmen der SPD

​BERLIN. Zu den Vorwürfen von Ulrich Kelber, stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, die Stromkunden finanzieren über ihre Netzentgelte die Mitgliedschaften in einem Golfclub erklärt der energiepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Klaus BREIL:​Es steht der SPD schlecht zu Gesicht, wenn sie energiewirtschaftlich sinnvolle Regelungen am Beispiel eines Golfclubs angreift und gleichzeitig selbst davon profitiert. Die SPD ist über die in ihrem Eigentum befindliche Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) an Unternehmen beteiligt, die ebenso gemäß § 19 Absatz 2, Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) individuelle Netzentgelte bezahlen und damit von der Regelung profitieren. Somit finanzieren die Stromkunden über die DDVG Millioneneinnahmen der SPD aus Mediabeteiligungen. Die Verlagsgesellschaft Madsack, an der die DDVG zu 23,1 Prozent beteiligt ist, hat mit dem Netzbetreiber individuelle Netzentgelte für ihre Druckereien vereinbart, die schon von der Bundesnetzagentur genehmigt wurden. Ebenso sind weitere Anträge bspw. von der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft sowie der J.D. Küster Nachf. + Pressedruck & Co. KG im Genehmigungsverfahren, an denen die SPD über die DDVG jeweils beteiligt ist. Der Vorwurf von Ulrich Kelber, die Mitgliedschaft in einem Golfclub, der von dieser Regelung ebenfalls profitiert, würde von den Stromkunden finanziert, richtet sich dann vor allen Dingen auch gegen seine eigene Partei. Denn durch die Beteiligungen der Sozialdemokraten finanzieren die Stromkunden auch die Millioneneinnahmen der SPD aus ihren Medienbeteiligungen - ob sie wollen oder nicht! Hintergrund:Voraussetzung, um individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Absatz 2, Satz 1 StromNEV vereinbaren zu können, ist die Verschiebung der Höchstlast eines Letztverbrauchers in die Nebenlastbereiche der Spannungsebene. Die Höhe des zu zahlenden Netzentgeltes wird anhand eines Leitfadens am Beitrag zur Stabilisierung des Netzes gemessen und durch die Bundesnetzagentur genehmigt.

988-Breil-Netzentgelte

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