22.11.2019Schwule oder Transsexuelle müssen ein Jahr lang sexuell abstinent gelebt haben, um Blut spenden zu dürfen. Die Freien Demokraten halten das für diskriminierend - und fordern, die Regelung abzuschaffen. Die FDP-Fraktion im Bundestag wird noch einen entsprechenden Antrag einbringen, die Kollegen in Niedersachsen haben das schon getan: Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag setzt sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, Blutspenden künftig auch für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen leichter zu ermöglichen.
Angesichts der hohen Nachfrage nach Blutspenden werde die Versorgung mit Blutpräparaten zu einer immer größeren Herausforderung, heißt es in dem am Donnerstag ins Parlament eingebrachten Antrag der Fraktion. "Die Zeit der Diskriminierung muss vorbei sein", fordert die sozialpolitische Sprecherin der Freien Demokraten, Sylvia Bruns. "Wir dürfen es uns nicht leisten, spendenbereite Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität pauschal von einer Blutspende auszuschließen."
Die derzeit bestehende und zuletzt 2017 geänderte Hämotherapie-Richtlinie lässt Blutspenden von homo- und transsexuellen Spendern erst nach 12-monatiger sexueller Abstinenz zu. "Diese Regelung ist völlig weltfremd", so Bruns. Die Benennung von homo- und transgeschlechtlichen Personen als Personengruppen mit erhöhtem Übertragungsrisiko schwerer Infektionskrankheiten stelle eine ungerechtfertigte Pauschalisierung und diskriminierende Regelung dar und gehöre abgeschafft.
Ein Infektionsrisiko darf nicht an die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen gebunden werden. Entscheidend ist ausschließlich das tatsächliche Risikoverhalten, zum Beispiel durch ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partnern. In Zukunft dürfe die medizinische Beurteilung zur sicheren Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nicht mehr von der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abhängig gemacht werden. "Auch schwules Blut rettet Leben", sagt Bruns.
Ein pauschaler Ausschluss von Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen stelle eine unhaltbare Diskriminierung ohne medizinische Notwendigkeit dar und verschärfe den Mangel an lebensrettenden Blutspenden, sagt auch die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
"Die Anpassung in der Richtlinie zu einer Wartezeit von zwölf Monaten seit dem letzten Geschlechtsverkehr bis zur Blutspende ist eine lebensfremde Annahme", heißt es in dem FDP-Antrag, der von den FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg, Katja Suding und der FDP-Fraktion in Kürze eingebracht wird. "Entscheidend für ein Infektionsrisiko ist nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten, zum Beispiel durch ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partner/innen."
Blutspendeverbot für Homo- und Transsexuelle abschaffen
FDP will das Blutspendeverbot für schwule und transsexuelle Menschen abschaffenSchwule oder Transsexuelle müssen ein Jahr lang sexuell abstinent gelebt haben, um Blut spenden zu dürfen. Die Freien Demokraten halten das für diskriminierend - und fordern, die Regelung abzuschaffen. Die FDP-Fraktion im Bundestag wird noch einen entsprechenden Antrag einbringen, die Kollegen in Niedersachsen haben das schon getan: Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag setzt sich mit einem Entschließungsantrag dafür ein, Blutspenden künftig auch für homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen leichter zu ermöglichen.
Angesichts der hohen Nachfrage nach Blutspenden werde die Versorgung mit Blutpräparaten zu einer immer größeren Herausforderung, heißt es in dem am Donnerstag ins Parlament eingebrachten Antrag der Fraktion. "Die Zeit der Diskriminierung muss vorbei sein", fordert die sozialpolitische Sprecherin der Freien Demokraten, Sylvia Bruns. "Wir dürfen es uns nicht leisten, spendenbereite Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität pauschal von einer Blutspende auszuschließen."
Die derzeit bestehende und zuletzt 2017 geänderte Hämotherapie-Richtlinie lässt Blutspenden von homo- und transsexuellen Spendern erst nach 12-monatiger sexueller Abstinenz zu. "Diese Regelung ist völlig weltfremd", so Bruns. Die Benennung von homo- und transgeschlechtlichen Personen als Personengruppen mit erhöhtem Übertragungsrisiko schwerer Infektionskrankheiten stelle eine ungerechtfertigte Pauschalisierung und diskriminierende Regelung dar und gehöre abgeschafft.
Ein Infektionsrisiko darf nicht an die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen gebunden werden. Entscheidend ist ausschließlich das tatsächliche Risikoverhalten, zum Beispiel durch ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partnern. In Zukunft dürfe die medizinische Beurteilung zur sicheren Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen nicht mehr von der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abhängig gemacht werden. "Auch schwules Blut rettet Leben", sagt Bruns.
Ein pauschaler Ausschluss von Schwulen und transgeschlechtlichen Menschen stelle eine unhaltbare Diskriminierung ohne medizinische Notwendigkeit dar und verschärfe den Mangel an lebensrettenden Blutspenden, sagt auch die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag.
"Die Anpassung in der Richtlinie zu einer Wartezeit von zwölf Monaten seit dem letzten Geschlechtsverkehr bis zur Blutspende ist eine lebensfremde Annahme", heißt es in dem FDP-Antrag, der von den FDP-Abgeordneten Jens Brandenburg, Katja Suding und der FDP-Fraktion in Kürze eingebracht wird. "Entscheidend für ein Infektionsrisiko ist nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten, zum Beispiel durch ungeschützten Sexualverkehr mit häufig wechselnden Partner/innen."