FDPBürgerrechte

Blasphemieparagraf streichen

Christian LindnerChristian Lindner fordert die Abschaffung des Blasphemieparagrafen
12.01.2015

Der Anschlag auf „Charlie Hebdo“ erfordert ein klares Bekenntnis zu mehr Freiheit, erklärt FDP-Chef Christian Lindner und fordert im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ die Abschaffung des Blasphemieparagrafen 166 StGB. „Wenn Terroristen die freie Gesellschaft angreifen, antworten wir mit mehr und nicht weniger Freiheit.“

"Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit der Medien sollen nicht vor Religionen haltmachen müssen. Auch eine Zensur aus vermeintlich guten Motiven macht unfrei – erst im Handeln, dann im Denken."

Der FDP-Chef machte deutlich: „Die Abschaffung des §166 StGB wäre ein unschlagbares Bekenntnis zur Meinungsfreiheit.“ Nachdem in Paris beim Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ und an darauf folgenden Tagen insgesamt 17 Menschen ums Leben kamen und am Wochenende auf die „Hamburger Morgenpost“, die „Charlie Hebdo“-Karikaturen gedruckt hatte, ein Brandanschlag verübt wurde, sei es dringend notwendig, Künstlern und Journalisten zu zeigen, „dass wir ihre Freiheit und Unabhängigkeit gerade dann verteidigen, wenn sie unbequem sind“.

Satire gehöre geschützt und nicht unter Strafe gestellt, machte Lindner deutlich. Die FDP respektiere religiöse Gefühle. Er unterstrich jedoch, dass Religionsgemeinschaften ebenso Spott ertragen müssten wie alle Bürger, Parteien und Institutionen. "Die Tatbestände der Volksverhetzung und der Beleidigung blieben von einer Abschaffung des Paragrafen 166 Strafgesetzbuch unberührt“, unterstrich er.

Blasphemieparagraf und Meinungsfreiheit passen nicht zusammen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ehemalige Justizministerin, befürwortet ebenfalls die Abschaffung des Gesetzes und forderte eine „ernsthafte Diskussion über die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit“. Die westliche Welt sei zu Recht erschüttert vom Hass auf Satire und religiöse Karikaturen. „Gleichzeitig die Beschimpfung des Inhalts religiöser Bekenntnisse mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“, passe nicht zu Meinungsfreiheit. Sie gab allerdings zu bedenken, dass der umstrittene Paragraf sehr eng gefasst sei, sodass „er zum Ärger mancher keine Wirkung“ entfalte.

Diesen Artikel:

Ähnliche Artikel:

Social Media Button