FDPPräventionsgesetzBetriebliche Gesundheitsförderung ausbauen
06.03.2014Ein geplantes Präventionsgesetz sollte insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, so Gesundheitsminister Daniel Bahr.
Im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ kündigte der liberale Minister einen Gesetzentwurf an, der auf die Stärkung der Präventionsleistungen im Betrieb zielt. Kleinere Unternehmen, die noch Nachholbedarf haben, sollten künftig Hilfe und Beratung bei der konkreten Organisation der Gesundheitsförderung durch gemeinsame regionale Koordinierungsstellen der Krankenkassen erhalten, erklärte Bahr.
Prävention stärken
Ziel des Gesetzes sei es, dass deutliche mehr Menschen als bisher von qualitätsgesicherten Präventionsleistungen der Krankenkassen profitieren. Letztendlich könnten viele Krankheiten vermieden werden, wenn frühzeitig Einfluss auf Risikofaktoren genommen wird, betonte der Minister. Dafür müssten die Krankenkassen ihre Ausgaben für präventive Angebote intensivieren, beispielsweise in Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen und in Betrieben, so Bahr.
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft seien frühzeitige Präventionsmaßnahmen besonders wichtig, machte der Gesundheitsminister klar. Die betriebliche Gesundheitsförderung liege auch im ureigenen Interesse der Unternehmen. „Die Gesundheit der Versicherten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Produktivität und den Unternehmenserfolg“, betonte er. Daher sollten auch die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, damit die Beschäftigten länger gesund bleiben.
Dafür sieht der Gesetzentwurf neue Ansätze vor, unter anderem einen Mindestwert für die Ausgaben der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Ergebnis müssten die Krankenkassen künftig dreimal so viel wie bisher in diese Leistungen investieren, erklärte Bahr. Die Angebote seien aber nur mit Kenntnis der Situation im Unternehmen einschließend der Risiken und Potenziale effektiv, betonte der Minister.
Arbeitswelt altersgerecht gestalten
Der demografische Wandel stelle besondere Herausforderungen für die Gesundheitsförderung dar, machte Bahr deutlich. Mit weniger als drei Millionen Arbeitslosen und so vielen sozialversicherungspflichtigen Bürgern wie noch nie gehe Deutschland nicht die Arbeit, sondern die Arbeitskräfte aus. Daher sei die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 notwendig gewesen, um genügend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu behalten.
Der liberale Minister wies auf den hohen Wert des „Schatz an Lebenserfahrung, Kompetenzen und Betriebswissen“ hin, über den ältere Mitarbeiter verfügten. „Mit diesem Knowhow können sie sich zum Beispiel auf den Vertrieb, die Ausbildung oder den Arbeitsschutz spezialisieren“, ergänzte Bahr. Diese seien Tätigkeiten, die auch bei nachlassenden körperlichen Kräften erfolgreich ausgeübt werden könnten.
Deutschland sei inzwischen eine Gesellschaft des langen Lebens, betonte der Liberale. „Nur durch eine zukunftsfähige, nachhaltige und demografiefeste Politik werden wir unser Land auch gut voranbringen“, sagte Bahr. Da sei es durchaus zumutbar, von der gewonnenen Lebenserwartung einen zusätzlichen Teil auch in den Arbeitsprozess einzubringen. „Es geht darum, eine generationengerechte Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben und Ruhestand zu erhalten“, führte er aus.
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Ein geplantes Präventionsgesetz sollte insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, so Gesundheitsminister Daniel Bahr.
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Prävention stärken
Ziel des Gesetzes sei es, dass deutliche mehr Menschen als bisher von qualitätsgesicherten Präventionsleistungen der Krankenkassen profitieren. Letztendlich könnten viele Krankheiten vermieden werden, wenn frühzeitig Einfluss auf Risikofaktoren genommen wird, betonte der Minister. Dafür müssten die Krankenkassen ihre Ausgaben für präventive Angebote intensivieren, beispielsweise in Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen und in Betrieben, so Bahr.
Vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft seien frühzeitige Präventionsmaßnahmen besonders wichtig, machte der Gesundheitsminister klar. Die betriebliche Gesundheitsförderung liege auch im ureigenen Interesse der Unternehmen. „Die Gesundheit der Versicherten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Produktivität und den Unternehmenserfolg“, betonte er. Daher sollten auch die Unternehmen Maßnahmen ergreifen, damit die Beschäftigten länger gesund bleiben.
Dafür sieht der Gesetzentwurf neue Ansätze vor, unter anderem einen Mindestwert für die Ausgaben der Krankenkassen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Ergebnis müssten die Krankenkassen künftig dreimal so viel wie bisher in diese Leistungen investieren, erklärte Bahr. Die Angebote seien aber nur mit Kenntnis der Situation im Unternehmen einschließend der Risiken und Potenziale effektiv, betonte der Minister.
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Der demografische Wandel stelle besondere Herausforderungen für die Gesundheitsförderung dar, machte Bahr deutlich. Mit weniger als drei Millionen Arbeitslosen und so vielen sozialversicherungspflichtigen Bürgern wie noch nie gehe Deutschland nicht die Arbeit, sondern die Arbeitskräfte aus. Daher sei die Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 notwendig gewesen, um genügend Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu behalten.
Der liberale Minister wies auf den hohen Wert des „Schatz an Lebenserfahrung, Kompetenzen und Betriebswissen“ hin, über den ältere Mitarbeiter verfügten. „Mit diesem Knowhow können sie sich zum Beispiel auf den Vertrieb, die Ausbildung oder den Arbeitsschutz spezialisieren“, ergänzte Bahr. Diese seien Tätigkeiten, die auch bei nachlassenden körperlichen Kräften erfolgreich ausgeübt werden könnten.
Deutschland sei inzwischen eine Gesellschaft des langen Lebens, betonte der Liberale. „Nur durch eine zukunftsfähige, nachhaltige und demografiefeste Politik werden wir unser Land auch gut voranbringen“, sagte Bahr. Da sei es durchaus zumutbar, von der gewonnenen Lebenserwartung einen zusätzlichen Teil auch in den Arbeitsprozess einzubringen. „Es geht darum, eine generationengerechte Ausgewogenheit zwischen Arbeitsleben und Ruhestand zu erhalten“, führte er aus.
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