Beschluss des FDP-Präsidiums: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat am 26. Oktober 2015 beschlossen:
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
1. Die FDP organisiert eine Verfassungsbeschwerde gegen das vom Bundestag am 16. Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten.
2. Als Prozessbevollmächtigter wird Prof. Dr. Heinrich-Amadeus Wolff mandatiert. Verfahrenshandlungen und ihre Vorbereitung koordiniert die Bundesgeschäftsstelle.
3. Als Beschwerdeführer sind derzeit angedacht:
Freie Demokratische Partei, falls und soweit prozessrechtlich darstellbar
Christian Lindner in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Wolfgang Kubicki in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und Strafverteidiger
Katja Suding in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete
Michael Theurer in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Dr. Volker Wissing in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Nicola Beer in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete und Rechtsanwältin
Christian Dürr in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Alexander Graf Lambsdorff in seiner Eigenschaft als Abgeordneter
Marco Buschmann in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Gerhart Baum in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwältin
Jimmy Schulz in seiner Eigenschaft als Journalist
Manuel Höferlin in seiner Eigenschaft als IT-Unternehmer und Generalsekretär des Bundesverbandes IT Mittelstand
Pascal Kober in seiner Eigenschaft als Pfarrer und Seelsorger
sowie weitere Personen aus der Gruppe der Berufsgeheimnisträger und anderer Betroffener. Angestrebt ist jedoch kein Massenverfahren. Der Kreis der Beschwerdeführer soll kompakt und manövrierfähig bleiben.