06.06.2005FDP

Beschluß des FDP-Präsidiums: Mehr Selbstbestimmung in den Betrieben

FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:

Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung
am 6. Juni 2005 beschlossen:

Die FDP will die Arbeitnehmer in den Betrieben stärken. Wir setzen auf Selbstbestimmung statt Funktionärsfremdbestimmung.

Die Ausdehnung der Funktionärsbestimmung in den Unternehmen hat zu Machtzuwächsen der Funktionäre auf Kosten der produktiven Kräfte geführt. Vielfach verteidigen Funktionäre überkommene Besitzstände, anstatt endlich Macht an die Betriebe und damit die Betroffenen vor Ort abzugeben.

Die FDP setzt auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Unternehmensleitungen. Die Mitbestimmung von Arbeitnehmern hat sich in vielen Fällen konstruktiv auf die Möglichkeit ausgewirkt, die Unternehmenspolitik an die Erfordernisse des Wettbewerbs anzupassen und damit Arbeitsplätze zu sichern.

Die rot-grüne Bundesregierung hat die Mitbestimmung überdehnt. Langfristige Unternehmensziele werden zu stark kurzfristig orientierten Gewerkschaftsinteressen untergeordnet. Die Entwicklungschancen von Unternehmen werden zu oft dem Konsens mit den Gewerkschaftsfunktionären geopfert. Die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen bleibt bei der kurzfristigen Sicherung von Lohnniveaus vielfach auf der Strecke.

Die Mitbestimmung heutigen Zuschnitts verregelt das Verhältnis zwischen Unternehmensleitung, Belegschaft und Betriebsräten, verursacht gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Kosten und trägt dazu bei, daß internationale Investoren den Standort Deutschland meiden.

- Was für den Betrieb gut ist, wissen die Mitarbeiter und Betriebsführungen selbst am besten. Wenn sich 75 Prozent der Mitarbeiter in geheimer Abstimmung entscheiden, vom Flächentarifvertrag abzuweichen, dann soll das auch Gültigkeit haben.

- Die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten sollen aus den Betrieben kommen und ausschließlich von den Arbeitnehmern des Betriebs selbst bestimmt werden.

- Die paritätische Mitbestimmung muß auch in Kapitalgesellschaften über 2000 Beschäftigten durch Drittelbeteiligung der Belegschaft ersetzt werden.

Arbeit hat Vorfahrt. Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Unternehmen und Politik müssen ihr Handeln dieser Vorfahrtsregel unterordnen. Damit leisten sie einen verantwortungsbewußten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und der Menschen, die ihre Arbeitskraft und Leistungsbereitschaft in produktive Arbeit einbringen wollen.

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